Arbeitshilfe Rezepte der Substitutionsausschlussliste: Opioid-Analgetika

Zum ersten Mal sind drei Wirkstoffe (alles Betäubungsmittel) in Abhängigkeit von ihrer Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit von der Substitution ausgeschlossen:

  • Buprenorphin, transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer
  • Hydromorphon, Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit
  • Oxycodon, Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit

Da nur der Austausch von Betäubungsmitteln mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit ausgeschlossen wurde, ist der gegenseitige Austausch von Präparaten mit identischer Applikationshäufigkeit weiterhin erlaubt. Deshalb müssen innerhalb von Arzneimittelgruppen mit gleicher Applikationshäufigkeit auch weiterhin die Rabattverträge beachtet werden.

Einen Überblick über die retaxsichere Rezeptbelieferung bei Opioid-Analgetika der Substitutionsausschlussliste gibt die folgende DAP Retax-Arbeitshilfe.