G-BA-Beschluss ermöglicht Impfstoff-Austausch bei Lieferengpässen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst, um künftig Versorgungsprobleme mit Impfstoffen bei Lieferengpässen zu reduzieren. Sollte ein Impfstoff nicht verfügbar sein, dürfen Ärzte – eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorausgesetzt – bald auch auf Impfstoffe ausweichen, die ein zusätzliches Antigen enthalten. Der Beschluss folgt damit den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Welche Impfstoffe von den Lieferengpässen betroffen sind, veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf seiner Internetseite.

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