Änderung der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte, geänderte Befristungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 10. September 2019 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 15. August 2019 (BAnz AT 20.09.2019 B3), wie folgt zu ändern:


In der Anlage V wird in den Zeilen „Serumwerk-Augenspüllösung BSS“, „Oculentis BSS“ und „Eye-Lotion Balanced Salt Solution“ jeweils in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „14. Dezember 2019“ ersetzt durch die Angabe „14. Dezember 2021“.

In der Anlage V wird in der Zeile „Isotonische Kochsalzlösung zur Inhalation (Eifelfango)“ in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „12. September 2019“ ersetzt durch die Angabe „16. September 2023“.

ProduktbezeichnungMedizinisch notwendige FälleBefristung  der Verordnungsfähigkeit
Serumwerk-Augenspüllösung BSSZur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe.

14. Dezember 2021

 

Oculentis BSS

 

Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intra-okulärer Eingriffe.14. Dezember 2021
Eye-Lotion Balanced Salt SolutionZur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe.14. Dezember 2021
Isotonische Kochsalzlösung zur Inhalation (Eifelfango)Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arznei-stoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.16. September 2023

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 10. September 2019 in Kraft.

Verordnungsfähige Medizinprodukte nach Anlage V können hier recherchiert werden:

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