Ginkgo könnte kognitive Fähigkeiten nach ischämischem Schlaganfall verbessern
Ginkgo, eine vor allem in China weit verbreitete Heilpflanze, könnte nach aktuellen Studien die kognitiven Fähigkeiten bei Patientinnen und Patienten nach einem ischämischen Schlaganfall verbessern. Die Studie wurde im Rahmen der diesjährigen International Stroke Conference vorgestellt.
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde der Anspruch der Patientinnen und Patienten auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Manche pDL dürfen vom gesamten pharmazeutischen Personal erbracht werden, andere ausschließlich von Approbierten, teilweise sind bestimmte Fort- und Weiterbildungen notwendig. Vor Beginn sollten im Apothekenteam Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe gut geplant und alles für eine geeignete Dokumentation vorbereitet werden. In der DAP-Rubrik finden Sie verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der verschiedenen pharmazeutischen Dienstleistungen.
Thema: Kündigung der Hilfstaxe – Abrechnung Teilmengen
Die Kündigung der Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) im vergangenen Jahr bedeutet für die Kassen eine Verteuerung der Rezepturen. Da seit Jahresbeginn wieder die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung für die Abrechnung der Rezepturen herangezogen wird, können die Apotheken ihren Berechnungen nämlich endlich die tatsächlichen Einkaufspreise zugrunde legen. Meinungsverschiedenheiten gibt es vor allem in Bezug auf die Abrechnung der erforderlichen Stoffmenge. So ist der GKV-Spitzenverband der Auffassung, es dürfe nur die für die Rezeptur erforderliche Stoffmenge, also nur die anteilige Packung, berechnet werden, der DAV bezieht sich jedoch auf den Wortlaut der §§ 4 und 5 AMPreisV. Demzufolge ist bei den Apothekenzuschlägen der „Einkaufspreis der üblichen Abpackung“ maßgebend.
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Unsere Frage lautete daher:
Wie berechnen Sie seit Januar die Preise Ihrer Rezepturen?
Für eine fachkompetente Kundenberatung, sei es zu verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist es wichtig, dass das Apothekenteam über ein grundlegendes Fachwissen verfügt und dieses regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungen vertieft und erweitert.
Die Fortbildungen auf dem DeutschenApothekenPortal vermitteln Wissen zu ausgewählten Erkrankungen, den jeweiligen Therapieoptionen und der Abgabe und Beratung in der Apotheke.
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Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer mit bis zu drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Spiolto N2 auf Entlassrezept verordnet – dürfen wir die Packung abgeben?
Wir haben ein Entlassrezept über „Spiolto Respimat 2,5/2,5 µg 1 x 4 ml N2, PZN 13832699“ erhalten. Es handelt sich um eine N2-Packung, allerdings gibt es keine kleinere Packung.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!