DAP Lexikon

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Original bzw. Originalarzneimittel

Als Originalarzneimittel wird ein Arzneimittel bezeichnet, das Patentschutz hat und z. B. erstmals mit einem neuen Wirkstoff auf den Markt kommt. Der Patentschutz für ein neues Arzneimittel läuft über 20 Jahre und kann zum einen für den Wirkstoff selber gelten, zum anderen können aber beispielsweise auch spezielle zur Wirkstoff­verarbeitung erforderliche Hilfsstoffe oder die Anwendungsgebiete durch Patente geschützt sein. In bestimmten Fällen kann die Laufzeit eines Patents verlängert werden. Meistens vergehen ca. 8–12 Jahre bis zur Marktreife eines Arzneimittels, sodass der Vermarktungszeitraum innerhalb des Patentschutzes deutlich kürzer ist als 20 Jahre.

Nach Ablauf des Patentschutzes und nach Markteintritt von Generika spricht man nicht mehr vom Original, sondern vom Altoriginal. Häufig wird aber im Sprachgebrauch nicht zwischen Altoriginal und Original unterschieden.

Bereits vor dem Patentablauf gibt es zu vielen Originalarzneimitteln Importarzneimittel im deutschen Markt, die bezugnehmend auf das Original zugelassen wurden.