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KW 29 Freitag, 21. Juli 2023
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KLICK DER WOCHE
Heißes Thema: Rund um Sonnenstich, Hitzschlag und Hitzeerschöpfung
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Ach, wie schön ist doch der Sommer: Es zieht uns raus ins Freie, vielleicht ins kühle Nass, vielleicht etwas sportliche Betätigung. Doch bei den momentan vorherrschenden Temperaturen kann es schnell zu hitzebedingten Notfällen wie Sonnenstich und Hitzschlag kommen. Dann heißt es, den Betroffenen schnell und effektiv zu helfen. Die typischen Symptome und Ersthelfermaßnahmen erfahren Sie hier.
» Lesen Sie hier weiter
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Madua – stock.adobe.com
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Apotheken-Favoritenstudie 2023
Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellnessgutschein gewinnen!
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Die Apotheken-Favoritenstudie, eine Expertenbefragung zu den beliebtesten Apothekenpartnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt.
Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Inhaber oder Leiter einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.
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Bildquelle: Hubertus Hotel in Lech am Arlberg
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Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn einen Wellnessgutschein in Höhe von 350 Euro für das Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.
Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über Mein DAP oder DAP Premium angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.
» Zur Teilnahme an der Apotheken-Favoritenstudie
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DAP Arbeitshilfe „Künstliche Befruchtung“
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Bei der Belieferung von Rezepten mit Arzneimitteln, die zur künstlichen Befruchtung eingesetzt werden, müssen Apotheken besonders gut aufpassen, wie sie das Rezept abrechnen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten teilweise zu 50 % oder 100 %. Aber wann übernehmen sie was und wie kann die Apotheke das erkennen? Um Ihnen da mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir die folgende Arbeitshilfe für Sie erstellt.
» Zur Arbeitshilfe
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DAP Arbeitshilfe „Arzneimittel im Mehrfachvertrieb“
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Wird ein patentgeschützter Wirkstoff durch mehrere Hersteller / pharmazeutische Unternehmer unter verschiedenen Handelsnamen gleichzeitig vertrieben und stehen die Arzneimittel nicht im Verhältnis Original/Import zueinander, spricht man von einem Mehrfachvertrieb. Diese Arzneimittel werden auch Parallelarzneimittel genannt. Für diese gelten besondere Regeln bei der Abgabe nach § 2 Abs. 2 und § 13 Rahmenvertrag. Welche Regelungen bei diesen Abgaben zu beachten sind, ist auf der folgenden Arbeitshilfe dargestellt.
» Zur Arbeitshilfe
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Dürfen wir Dexa-Gentamicin Augensalbe gegen Isopto Max Augensalbe austauschen?
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Wir haben ein Rezept über Dexa-Gentamicin Augensalbe 2,5 g N1 (PZN: 03083251) vorliegen.
Da zurzeit weder Dexa-Gentamicin Augensalbe noch wirkstoffgleiche Alternativen lieferbar sind, fragen wir uns, ob wir auch Isopto Max Augensalbe 3,5 g N1 (PZN: 00531111) nach Rücksprache mit dem Arzt abgeben dürfen.
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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