Hat die Apotheke eine Prüfpflicht hinsichtlich künstlicher Befruchtung?
Wir haben heute eine Frage zur Verordnung von Präparaten zur künstlichen Befruchtung. Uns liegt eine Verordnung über Prolutex Inj.-Lsg. vor. Auf dem E-Rezept können wir allerdings keinen Hinweis auf den § 27a entdecken.
Müssen wir nun prüfen, ob es zur künstlichen Befruchtung verordnet wurde, oder können wir es einfach als „normales“ Rezept mit der klassischen gesetzlichen Zuzahlung abrechnen?
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