Uns liegt eine handschriftliche Verordnung über „Xolair 150 mg 3 x 1 Stück 2 x (6 Stück) Dj“ vor.
Aus unserer Sicht liegt trotz fehlender Angabe der PZN eine eindeutig bestimmte Verordnung vor, wir sind uns aber nicht sicher. Wenn diese Annahme korrekt ist, wären 3 x 1 Stück 2 x (2 x PZN 18036837) retaxsicher zulasten der GKV abgabefähig.
Auch stellt sich uns die Frage, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Zeilenverordnung handelt oder nicht (wir denken, ja). Denn sonst müssten wir die 6er-Packung (PZN 14356580) abgeben, die günstiger und auch lieferbar ist.
Pyzchiva® ist eine eingetragene Handelsmarke von Samsung Bioepis Co., Ltd. Die Vermarktungsrechte in Deutschland liegen bei der Hexal AG.
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Ursprünglich für Versandapotheken entwickelt, um Rezepte zeit- und vor allem ortsunabhängig einlösen zu können, wird CardLink seit kurzem auch für Vor-Ort-Apotheken angeboten. Dabei fungiert das Handy von Versicherten als TI-Konnektor, um die Vorgänge der Rezeptabholung in der Apotheke zu vereinfachen. Neu dabei ist auch die standeseigene Lösung der GEDISA, die bisher mit 17 Partnern kooperiert. In unserem FAQ zum Thema CardLink erfahren Sie, wie CardLink funktioniert und wie Sie es in Ihrer Apotheke anwenden können.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!.