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KLICK DER WOCHE
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Pharma Deutschland stärkt DiGA-Markt: erfolgreiche Maßnahmen und neue gesetzliche Rahmenbedingungen
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Pharma Deutschland, der größte Branchenverband der pharmazeutischen Industrie in Deutschland, hat sich als Spitzenorganisation für die Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) etabliert. Der Verband, der über 400 Mitglieder vertritt, konnte im vergangenen Jahr beachtliche Erfolge in der Weiterentwicklung und Etablierung von DiGA erzielen. Durch aktive Beteiligung an Gesetzgebungsprozessen und strategische Kooperationen wird der Verband weiterhin maßgeblich zur Optimierung der digitalen Gesundheitsversorgung beitragen.
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Bildquelle: MQ-Illustrations – stock.adobe.com
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Verbandmittel: Kennen Sie Ihre Großhandelskonditionen?
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Prüfen Sie bei Verbandmitteln wie ALLEVYN LIFE 10,3 x 10,3 cm 10 St.
Smith + Nephew PZN 09634019 Ihre Großhandelskonditionen und maximieren Sie Ihre Marge: Eine DAP Umfrage ergab Unterschiede in den Konditionen, die bei Abgabe des Produkts von Smith + Nephew im Vergleich zu einem Import einen höheren Ertrag für Sie als Apotheke ermöglichen können.
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© Smith & Nephew
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Weitere Informationen finden Sie in einem Artikel des DAP Dialog 80: „Wirtschaftlichkeit bei Verbandmitteln“.
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 82
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Pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke
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Der pDL-Award 2024 würdigt Ihr Engagement
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In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben der Apotheken in Deutschland deutlich erweitert. Neben der klassischen Versorgung mit Arzneimitteln bieten mittlerweile viele Apotheken auch pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) an, die zur Gesundheitsförderung beitragen. Dieses Engagement soll mit dem pDL-Award gewürdigt werden.
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DAV-Rezeptursommer 2024
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Die akkreditierte Veranstaltung „DAV-Rezeptursommer“ bietet seit dem 10. Juni sechs kompakte Online-Vorträge zu Rezepturthemen.
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Jetzt buchen!
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© DAV
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Hat die Aut-idem-Regelung auch Vorrang bei gleichem Präparat mit unterschiedlicher Menge im selben N-Bereich?
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Wir haben eine Frage zur Belieferung eines Rezeptes über Trimipramin Neurax Lösung 50 ml N1. Es handelt sich um eine Aut-idem-Verordnung, das Rabattarzneimittel wäre Trimipramin Neurax Lösung 60 ml N1.
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Welche Regeln gelten in einem solchen „Sonderfall“, wenn es quasi die gleichen Präparate sind, sogar mit gleichem Normkennzeichen (N1)? Sind wir in diesem Fall verpflichtet, die 60 ml zu bestellen, oder müssen wir die 50 ml abgeben?
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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APOFRAGE DES TAGES
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Welche Aussage zu einer Verordnung über TERROSA® (Teriparatid-Biosimilar) stimmt NICHT?
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Der Wirkstoff Teriparatid ist als Original-Biologikum, Biosimilar und Generikum im Handel.
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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Bildquelle: © DAP
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» Pflichttext (PDF)
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!.
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