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Retax-News

12. Oktober 2023

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KOMMENTAR ZUR AUSLEGUNG DES ALBVVG

Die neuen Retaxregeln – Risikomanagement ist gefragt

Das ALBVVG ist schon ein paar Tage alt. Während Stake­holder-über­greifend Einig­keit besteht, dass es sich bei dem Gesetz um einen Versuch der Mangel­ver­waltung und nicht der Behebung der Ursachen der Liefer­eng­pässe handelt, so divergieren die Meinungen zu den neuen Retax­regelungen. Insbesondere bestehen Deutscher Apotheker­verband (DAV) und GKV-Spitzen­verband (GKV-SV) auf diametral ent­gegen­gerichtete Aus­legungen in Bezug auf die Frage, ab wann von der Abgabe­rang­folge gemäß Rahmen­vertrag (RV) abge­wichen werden darf; eine über­aus praxis­relevante Frage, da die Antwort hierauf den täglichen Auf­wand des Liefer­eng­pass­managements bestimmt, eine (kleine) Zusatz­ver­gütung aus­löst und über Aus­zahlung oder Ein­behalt des Apotheken­honorars entscheidet. Aber auch weitere Streit­punkte haben sich ergeben. Auf eine Antwort des Bundes­ministeriums für Gesund­heit, die dessen Rechts­auffassung in der Sache darlegt, wartet der DAV derzeit.

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Bildquelle: vege – stock.adobe.com

Dronabinol-Konzentrat von Spectrum Therapeutics

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Sicher in der Beratung zu Aubagio®

Der Apotheken­markt ist in einem stetigen Wandel und die Abgabe­situationen ändern sich von Tag zu Tag, sodass es manch­mal heraus­fordernd sein kann, den Überblick zu behalten. Auch bei Aubagio®, welches zur Behandlung der schub­förmig-remittierenden Multiplen Sklerose einge­setzt wird, gab es Änderungen: Seit Herbst dieses Jahres sind zu Aubagio®, dessen Wirk­stoff Teriflunomid ist, Generika im Handel, die bei der Abgabe berück­sichtigt werden müssen.

© Sanofi


Es kann Gründe geben, bei Aubagio® zu bleiben. So ist bei Aubagio® ein detaillierter Wochen­blister ent­halten, der die regel­mäßige Ein­nahme und Anwendungs­sicherheit unter­stützen kann – denn die ist bei der Therapie von Multipler Sklerose besonders wichtig. Die Erkrankung verläuft schub­weise, weshalb die Möglichkeit besteht, dass die Therapie in schub­freien Phasen unregel­mäßiger durch­ge­führt bzw. abge­brochen wird, weil die Erkrankung nicht aktiv wahr­ge­nommen wird. Wenn die Therapie also unter­stützt werden kann, so sollte diese Chance auch wahr­ge­nommen werden. Sanofi bietet zu diesem Zweck wert­volle Patienten­services und therapie­unter­stützende Maß­nahmen. Die besonders hohe Behandlungs­zufriedenheit mit Aubagio® konnte zudem in einer Studie nachge­wiesen werden.1

Um die Versorgung und somit die Therapie­sicherheit zu gewähr­leisten, wurden für Aubagio® zahlreiche Rabatt­verträge abge­schlossen. So ist es in 93,8 % aller Rabatt­verträge vertreten.2 Der Abgabe­preis wurde zudem gesenkt. Somit entstehen keine Mehr­kosten.

Zur Abgabehilfe
Zum Beratungswissen

» Pflichttext (PDF)

1 Kallmann et al. Real-life outcomes of teriflunomide treatment in patients with relapsing multiple sclerosis: TAURUS-MS observational study. Ther Adv Neurol Disord 2019; 12: 1756286419835077

2 AS PMonitor, Applied Services GmbH, Datenstand 15.08.2023

MAT-DE-2304483-1.0-10/2023

Zur DAP Fortbildung Rheumatoide Arthritis

DAP ARBEITSHILFE

Heilungsmöglichkeiten vor Rezeptabrechnung

Bei der Belieferung von GKV-Rezepten müssen Apotheken auf viele Formalien achten, damit ihnen am Ende nicht eine Retax droht. Oft finden sich auf den ausgestellten Rezepten formale Fehler. Die Apotheken haben in vielen Fällen die Möglichkeit, diese Fehler vor der Abrechnung zu heilen. Welche Angaben alle durch die Apotheke geheilt werden dürfen, zeigt folgende Arbeitshilfe auf.

Zur Arbeitshilfe
Zum Beratungswissen Ranolazin

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DAP kompakt – Wissen auf den Punkt gebracht

Morgens in der Bahn oder in der Mittags­pause mal eben schnell zu wichtigen Neuig­keiten informieren – das ist jetzt möglich, mit den neuen Wissens­videos in der Rubrik „DAP kompakt“. Die Videos vermitteln in 2 bis 5 Minuten alle relevanten Infos zu einem aktuellen Apotheken­thema. In der ersten Folge geht es um das ALBVVG, das am 27.07.2023 in Kraft getreten ist.

© DeutschesApothekenPortal


Zur ersten Folge von DAP kompakt

Mit freundlicher Unterstützung von Accord Healthcare

Zur Arbeitshilfe Rezepturverordnung Ölige Dronabinol-Lösung

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Cochrane Review

Bei Atemwegsinfekten – Antibiotikum gleich, später oder gar nicht?

Wenn möglich, sollte bei einem Atemwegsinfekt auf eine Antibiose verzichtet werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Autorenteam der Cochrane Collaboration, das den zugehörigen Review aktualisiert hat. Eine sofortige und auch eine verzögert verordnete Antibiose sind in Hinblick auf viele klinische Endpunkte nicht überlegen, gehen aber mit einem deutlich höheren Antibiotikagebrauch einher.

anatoliycherkas – stock.adobe.com


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Zum DAP Übersichtsposter Inhalationssysteme

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