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KOMMENTAR ZUR AUSLEGUNG DES ALBVVG
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Die neuen Retaxregeln – Risikomanagement ist gefragt
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Das ALBVVG ist schon ein paar Tage alt. Während Stakeholder-übergreifend Einigkeit besteht, dass es sich bei dem Gesetz um einen Versuch der Mangelverwaltung und nicht der Behebung der Ursachen der Lieferengpässe handelt, so divergieren die Meinungen zu den neuen Retaxregelungen. Insbesondere bestehen Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf diametral entgegengerichtete Auslegungen in Bezug auf die Frage, ab wann von der Abgaberangfolge gemäß Rahmenvertrag (RV) abgewichen werden darf; eine überaus praxisrelevante Frage, da die Antwort hierauf den täglichen Aufwand des Lieferengpassmanagements bestimmt, eine (kleine) Zusatzvergütung auslöst und über Auszahlung oder Einbehalt des Apothekenhonorars entscheidet. Aber auch weitere Streitpunkte haben sich ergeben. Auf eine Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit, die dessen Rechtsauffassung in der Sache darlegt, wartet der DAV derzeit.
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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Sicher in der Beratung zu Aubagio®
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Der Apothekenmarkt ist in einem stetigen Wandel und die Abgabesituationen ändern sich von Tag zu Tag, sodass es manchmal herausfordernd sein kann, den Überblick zu behalten. Auch bei Aubagio®, welches zur Behandlung der schubförmig-remittierenden Multiplen Sklerose eingesetzt wird, gab es Änderungen: Seit Herbst dieses Jahres sind zu Aubagio®, dessen Wirkstoff Teriflunomid ist, Generika im Handel, die bei der Abgabe berücksichtigt werden müssen.
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© Sanofi
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Es kann Gründe geben, bei Aubagio® zu bleiben. So ist bei Aubagio® ein detaillierter Wochenblister enthalten, der die regelmäßige Einnahme und Anwendungssicherheit unterstützen kann – denn die ist bei der Therapie von Multipler Sklerose besonders wichtig. Die Erkrankung verläuft schubweise, weshalb die Möglichkeit besteht, dass die Therapie in schubfreien Phasen unregelmäßiger durchgeführt bzw. abgebrochen wird, weil die Erkrankung nicht aktiv wahrgenommen wird. Wenn die Therapie also unterstützt werden kann, so sollte diese Chance auch wahrgenommen werden. Sanofi bietet zu diesem Zweck wertvolle Patientenservices und therapieunterstützende Maßnahmen. Die besonders hohe Behandlungszufriedenheit mit Aubagio® konnte zudem in einer Studie nachgewiesen werden.1
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Um die Versorgung und somit die Therapiesicherheit zu gewährleisten, wurden für Aubagio® zahlreiche Rabattverträge abgeschlossen. So ist es in 93,8 % aller Rabattverträge vertreten.2 Der Abgabepreis wurde zudem gesenkt. Somit entstehen keine Mehrkosten.
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1 Kallmann et al. Real-life outcomes of teriflunomide treatment in patients with relapsing multiple sclerosis: TAURUS-MS observational study. Ther Adv Neurol Disord 2019; 12: 1756286419835077
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2 AS PMonitor, Applied Services GmbH, Datenstand 15.08.2023
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MAT-DE-2304483-1.0-10/2023
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DAP ARBEITSHILFE
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Heilungsmöglichkeiten vor Rezeptabrechnung
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Bei der Belieferung von GKV-Rezepten müssen Apotheken auf viele Formalien achten, damit ihnen am Ende nicht eine Retax droht. Oft finden sich auf den ausgestellten Rezepten formale Fehler. Die Apotheken haben in vielen Fällen die Möglichkeit, diese Fehler vor der Abrechnung zu heilen. Welche Angaben alle durch die Apotheke geheilt werden dürfen, zeigt folgende Arbeitshilfe auf.
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DAP kompakt – Wissen auf den Punkt gebracht
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Morgens in der Bahn oder in der Mittagspause mal eben schnell zu wichtigen Neuigkeiten informieren – das ist jetzt möglich, mit den neuen Wissensvideos in der Rubrik „DAP kompakt“. Die Videos vermitteln in 2 bis 5 Minuten alle relevanten Infos zu einem aktuellen Apothekenthema. In der ersten Folge geht es um das ALBVVG, das am 27.07.2023 in Kraft getreten ist.
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© DeutschesApothekenPortal
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Mit freundlicher Unterstützung von Accord Healthcare
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
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Cochrane Review
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Bei Atemwegsinfekten – Antibiotikum gleich, später oder gar nicht?
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Wenn möglich, sollte bei einem Atemwegsinfekt auf eine Antibiose verzichtet werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Autorenteam der Cochrane Collaboration, das den zugehörigen Review aktualisiert hat. Eine sofortige und auch eine verzögert verordnete Antibiose sind in Hinblick auf viele klinische Endpunkte nicht überlegen, gehen aber mit einem deutlich höheren Antibiotikagebrauch einher.
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anatoliycherkas – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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