Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen.
Antidiabetika
Antidiabetika sind Medikamente, die zur Behandlung der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) eingesetzt werden. Ursache eines Diabetes ist entweder ein Mangel an Insulin, eine Insulinresistenz (Insulinunempfindlichkeit) oder beides.
Insulin
Insulin ist ein Hormon, das für den Transport von Glukose aus dem Blut ins Innere der Zellen verantwortlich ist. Somit spielt es eine Schlüsselrolle bei der Senkung des Blutzuckerspiegels. Fehlt das Hormon Insulin, muss es künstlich in Form von Insulinpräparaten zugeführt werden.
Austauschbarkeit von Insulinpräparaten
Bei Insulinen sollte ein Austausch gegen Rabattarzneien nur bei Erstverordnung erfolgen. In der Apotheken-EDV wird eine Austauschliste mit Aut-idem-fähigen Rabattarzneien angezeigt. Die Erst-Medikation sollte in der Kundenkarte des Patienten vermerkt werden.
Bei Folgeverordnungen sollten Insuline generell nicht ausgetauscht werden.
Nimmt die Apotheke bei Folgeverordnungen dennoch eine Substitution vor, so ist unbedingt abzuklären, ob
- die Patronen des Substituts in den vorhandenen Pen des Patienten passen
- die bisherigen Kanülen auf den Fertigpen des Substituts passen
In jedem Fall ist der Patient über den Austausch, die korrekte Anwendung und ggf. zu erwartende Probleme zu informieren und es ist beim Patienten zu erfragen, ob es durch den Austausch Probleme gab.
"Pharmazeutische Bedenken" bei Antidiabetika
| Antidiabetika gehören zu den Arzneimittelgruppen, für die ein Austausch als kritisch anzusehen ist. |
Bestehen im Einzelfall Bedenken, kann bereits der Arzt durch eine Aut-idem-Verordnung eine Substitution des Medikaments unterbinden. Hat der Arzt kein Aut-idem-Kreuz gesetzt, kann der Apotheker einen Austausch dennoch verhindern, indem er pharmazeutische Bedenken geltend macht.
» Vorgehen bei pharmazeutischen Bedenken
Weiterführende Literaturhinweise bzw. Stellungnahmen von Fachgesellschaften o.ä.
» Stellungnahme der AOK Baden-Württemberg
» Stellungnahme der BKK MOBIL OIL




