Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – pharmazeutische Bedenken (ApoBO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. 

 

Herzwirksame Glykoside/Digitalispräparate

Herzwirksame Glykoside sind Wirkstoffe, die eine positiv inotrope Wirkung auf das Herz entfalten, also eine Steigerung der Kontraktionskraft bewirken. Chemisch sind sie durch das Vorkommen von Desoxyzuckern, die glykosidisch an ein Steroid-Derivat gebunden sind, charakterisiert. Klinisch relevant sind heute nur noch die Herzglykoside Digoxin und Digitoxin. In Anlehnung an den Fingerhut, der diese Stoffe enthält, werden herzwirksame Glykoside häufig als Digitalispräparate bezeichnet.


Austauschbarkeit von Herzglykosiden

Bei Herzglykosiden verbietet sich aufgrund der kritischen Dosierung infolge der geringen therapeutischen Breite im Regelfall ein Austausch bei Folgeverordnungen.

Die Digitalis-Glykoside Digoxin und Digitoxin zeichnen sich durch eine geringe therapeutische Breite aus (10-25 µg/l). Darüber hinaus wird ihre Wirkstärke sowohl durch weitere Medikamente als auch durch schwankende Elektrolytkonzentrationen beeinflusst. Ihre Anwendung sollte daher unter engmaschiger Blutspiegelkontrolle erfolgen. Dies gilt umso mehr, da sich bei Digoxin und Digitoxin der therapeutische und der toxische Bereich sogar überschneiden können. Zu hohe Spiegel können Herzrhythmusstörungen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit, Seh- und Sprechstörungen, Farbensehen oder Halluzinationen verursachen.


„Pharmazeutische Bedenken“ bei herzwirksamen Glykosiden

Bei Herzglykosiden sind pharmazeutische Bedenken durch die enge therapeutische Breite der Wirkstoffe begründet.

» Vorgehen bei "pharmazeutischen Bedenken"