Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. 

 

Antiparkinsonmittel


Antiparkinsonmittel werden zur Therapie des Morbus Parkinson (Parkinson-Krankheit, idiopathisches Parkinson-Syndrom) eingesetzt. Morbus Parkinson ist durch einen relativen Mangel an Dopamin in den Basalganglien des Gehirns gekennzeichnet, der durch das Absterben dopaminerger Nervenzellen vor allem in der sog. Substantia nigra, einer Struktur im Mittelhirn, verursacht wird. Die Neurotransmitter Dopamin, Acetylcholin, Serotonin und Noradrenalin sind für die richtige Weitergabe motorischer Informationen verantwortlich. Fehlt es an Dopamin, entsteht ein relativer Überschuss an Acetylcholin sowie ein Mangel an Serotonin und Noradrenalin. Das Ungleichgewicht der Botenstoffe führt letztlich zu einer Verminderung der aktivierenden Wirkung der Basalganglien auf die Großhirnrinde, wodurch sich folgende Hauptsymptome ergeben:

  • Rigor (Muskelstarre),
  • Bradykinese (verlangsamte Bewegungen), welche bis hin zu Akinese (Bewegungslosigkeit) führen kann,
  • Tremor (Muskelzittern) sowie
  • posturale Instabilität (Haltungsinstabilität).

Die medikamentöse Behandlung des Morbus Parkinson erfolgt hauptsächlich durch dopaminerge Mittel, d. h. durch Medikamente, die zu einer Erhöhung des Dopamin-Angebots im Gehirn führen bzw. das fehlende Dopamin ersetzen.

Mit dem unaufhaltsamen Fortschreiten der Erkrankung muss die medikamentöse Behandlung regelmäßig durch einen Neurologen oder in einer der Parkinson-Fachkliniken angepasst werden.

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Austauschbarkeit von Antiparkinsonmitteln

Antiparkinsonmittel gehören zu den Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution als kritisch anzusehen ist. Patienten müssen individuell auf die optimale Medikation eingestellt werden. Zudem muss mit dem unaufhaltsamen Fortschreiten der Erkrankung die medikamentöse Behandlung regelmäßig durch einen Facharzt angepasst werden.

Durch eine Substitution des vom Arzt verordneten Präparates kann es aufgrund zulässiger Unterschiede in der Bioverfügbarkeit zu Verschiebungen im Blutspiegel kommen. Dies kann zu vermehrten Nebenwirkungen oder einer unzureichenden Wirkung des Medikaments führen.

Hinzu kommt, dass ein Präparate-Wechsel den Patienten schnell verunsichert und daher häufig Compliance-Probleme mit sich zieht. Dies trifft auf Parkinson-Patienten ganz besonders zu, da es sich meist um ältere, multimorbide Patienten handelt, die für diese Problematik besonders anfällig sind.


Pharmazeutische Bedenken bei Antiparkinsonmitteln

Der Arzt kann eine Arzneimittelsubstitution verhindern, indem er bei der Verordnung durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes einen Austausch des Präparats in der Apotheke untersagt. Tut er dies nicht, so kann der Apotheker dennoch einen Austausch im Sinne der Regelungen nach § 130 SGB V verhindern, indem er pharmazeutische Bedenken geltend macht.

Aufgrund der möglichen Wirkschwankungen und Compliance-Problemen sind pharmazeutische Bedenken bei Antiparkinsonmitteln gut begründet.

» Vorgehen bei „pharmazeutischen Bedenken“

 

Weiterführende Literaturhinweise bzw. Stellungnahmen von Fachgesellschaften o. ä.


Prof. Dr. med. Heinz Reichmann, Abteilung für Neurologie, Universität Dresden:

Rabattverträge der GKV und Gefahr für Parkinson-Patienten

Parkinson Nachrichten, Ausgabe Nr. 108 / April 2009, Deutsche Parkinson Vereinigung e. V.

…dringlich anraten, sich nicht auf eine Umstellung von einem bewährten Medikament auf das Generikum einzulassen, da dies trotz des gleichen Inhaltsstoffes eben aufgrund der Beimischungen anders resorbiert und verstoffwechselt werden wird. Somit besteht die Gefahr, dass Parkinson-Patienten plötzlich Wirkschwankungen aufweisen, die man vermeiden könnte. Mein Rat ist somit, dass Sie jeweils Ihren Arzt bitten, eine Notiz auf dem Rezept anzubringen, das den Apotheker auffordert, Ihnen das bisher verwendete Originalprodukt weiter auszuhändigen.

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Was bedeutet Aut idem für Parkinson-Patienten?

Parkinson-Telegramm 22.04.2002

Auf einer Veranstaltung des Berufsverbands deutscher Nervenärzte wurde diskutiert, welche Konsequenzen eine nicht durch den Arzt kontrollierte Substitution für Parkinson-Patienten hat. Diese Patienten erhalten in der Regel eine "maßgeschneiderte" Medikation. Typisch für sie sind Schwierigkeiten bei der Umstellung auf wechselnde Situationen. Schon allein die Angst vor einem Wechsel kann zu einer Verschlechterung der Symptome und damit verbunden zu Komplikationen führen. Im schlimmsten Fall ist eine Klinikeinweisung nötig, was wiederum mit hohen Kosten verbunden ist. (Quelle: Ärzte-Zeitung) 

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Aut-idem-Regelung

Chronisch Kranke sind die Verlierer

Neuro-Depesche Ausgabe 7 / 2002

Auch viele Parkinson-Patienten werden leiden: Nach Dr. Gudrun Ulm, Paracelsus-Elena-Klinik, benötigen vor allem Kranke in fortgeschrittenen Stadien eine maßgeschneiderte Medikation. Sie wird oft während eines stationären Aufenthalts festgelegt. Auf Veränderungen der gewohnten Medikamente und des Einnahmeschemas reagieren die meist älteren Patienten mit Verwirrung. Darüber hinaus kann es selbst bei vermeintlich vergleichbaren Präparaten zu durchaus gravierenden motorischen Verschlechterungen kommen.

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