Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen.
Antidepressiva
Antidepressiva sind Psychopharmaka, die überwiegend in der Behandlung von Depressionen, aber auch bei anderen Indikationen wie z. B. Panikattacken, Angst- und Zwangsstörungen oder chronischen Schmerzen eingesetzt werden. Generell unterscheidet man Antidepressiva, die antriebssteigernd und solche, die eher beruhigend und angstlösend sind.
Antidepressiva greifen in verschiedene Botenstoffsysteme des Gehirns ein. Sie sorgen dafür, dass wichtige Neurotransmitter wie Serotonin oder Noradrenalin an ihren Wirkorten länger zu Verfügung stehen, indem sie z. B. die Rück-Aufnahme dieser Botenstoffe in die Speicher verhindern, ihren Abbau blockieren oder bewirken, dass der Botenstoff vermehrt aus seinen Speichern ausgeschüttet wird. Einige Antidepressiva besitzen auch rezeptorblockierende Eigenschaften.
Die meisten Antidepressiva entfalten ihre volle Wirkung erst nach mehreren Tagen bis Wochen kontinuierlicher Anwendung. Dies liegt vermutlich an bestimmten Anpassungsprozessen im Gehirn, wie etwa Veränderungen in der Empfindlichkeit und Dichte von Rezeptoren. Die Wirkung der Antidepressiva erfolgt also indirekt über neurophysiologische Anpassungen unter einem durch die kontinuierliche Einnahme von Antidepressiva konstant hohem Spiegel an Botenstoffen.
Viele Antidepressiva besitzen ein hohes Nebenwirkungspotential. Häufige Nebenwirkungen von sind Herz-Kreislauf-Probleme, Schwindel, Zittern, Sehstörungen, trockene Schleimhäute und sexuelle Störungen. Bezüglich der Nebenwirkungen können aber beträchtliche Unterschiede zwischen einzelnen Antidepressiva bestehen.
Austauschbarkeit von Antidepressiva
Antidepressiva zählen zu den Medikamenten, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Die Einstellung auf das Medikament erfolgt in der Regel in kleinen Schritten, um unerwünschte Nebenwirkungen so gering wie möglich zu halten und die optimale Dosis für den Patienten zu ermitteln.
Ist der Patient auf eine bestimmte Dosis eingestellt, kann ein Wechsel auf ein anderes Präparat aufgrund der zulässigen Unterschiede in der Bioverfügbarkeit zu einer Verschiebung des Plasmaspiegels führen. Dies kann den Therapieerfolg gefährden. Insbesondere wenn durch den Austausch vermehrt Nebenwirkungen auftreten, führt dies häufig zu einer verringerten Patienten-Compliance bis hin zum Therapieabbruch.
Dabei besteht bei der Therapie mit Antidepressiva ohnehin eine hohe Compliance-Problematik. Zu Beginn der Therapie nehmen noch etwa 70 Prozent der Patienten die Medikamente in der vom Arzt verordneten Art und Weise ein, nach neun Wochen sind es hingegen nur noch 50 Prozent. Eine der Hauptursachen für die mangelnde Compliance ist das Auftreten von Nebenwirkungen.
Durch eine Arzneimittelsubstitution kann die Compliance-Problematik bei der Einnahme von Antidepressiva verstärkt werden.
Pharmazeutische Bedenken bei Antidepressiva
Bei Antidepressiva sind pharmazeutische Bedenken vor allem durch das hohe Nebenwirkungspotential begründet. Durch eine Arzneisubstitution können diese vermehrt auftreten, wodurch eine hohe Gefahr für Non-Compliance besteht.
Außerdem gehören Depressionen zu den kritischen Erkrankungen, bei denen eine Arzneimittelsubstitution den Therapieerfolg gefährden kann.
Gerade für psychisch instabile Patienten ist das Vertrauen in die medikamentöse Behandlung besonders wichtig. Sie sind schnell verunsichert und bevorzugen meist die Einnahme ihrer bewährten Medikamente. Damit droht allein aufgrund der Indikation eine erhöhte Gefahr von Non-Compliance, wenn verordnete Arzneimittel gegen rabattierte substituiert werden.
Der Arzt kann eine Arzneimittelsubstitution verhindern, indem er bei der Verordnung durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes einen Austausch des Präparats in der Apotheke untersagt. Tut er dies nicht, so kann der Apotheker dennoch einen Austausch im Sinne der Regelungen nach § 130 SGB V verhindern, indem er pharmazeutische Bedenken geltend macht.
» Vorgehen bei „pharmazeutischen Bedenken“
Weiterführende Literaturhinweise bzw. Stellungnahmen von Fachgesellschaften o. ä.
Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH):
Medikationswechsel durch Rabattverträge beeinträchtigen die Patientengesundheit
Pressemeldung vom 11.02.2010
Das Marktforschungsinstitut IMS Health hat im Auftrag des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) untersucht, ob Arzneimittel-Rabattverträge einen Einfluss auf die Therapiequalität und den Versorgungsalltag von Patienten haben […] Bei den drei analysierten Therapiegebieten (Lipidsenker, Antidepressiva, Insuline) waren signifikante Veränderungen im Hinblick auf die Compliance und die Verträglichkeit der Präparate nach einem Verordnungswechsel zu beobachten.
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Compliance: Das A und O der Depressionstherapie
Pharmazeutische Zeitung 11/2009
»Je länger die Therapie dauert, desto weniger Patienten nehmen die Medikation in der verschriebenen Art und Weise ein«, sagte Dr. Wibke Flürenbrock, Medical Advisor bei Lundbeck. Sind zu Beginn der Therapie noch circa 70 Prozent compliant, beträgt der Anteil nach neun Wochen nur noch 50 Prozent und schrumpft nach zwölf Wochen weiter auf 40 Prozent.
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Antidepressiva: Wie Nebenwirkungen die Adhärenz beeinflussen
Dr. Christoph Egger, CliniCum neuropsy 2/2009
Allerdings nehmen nur 25 bis 50 Prozent der depressiven Patienten die Medikation in vom Arzt empfohlener Art ein. Nebenwirkungen haben dabei großen Einfluss auf die Medikamentencompliance.
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