Antiarrhythmika

Antiarrhythmika sind Arzneimittel, die zur Behandlung von Herzrhythmusstörung (auch Arrhythmie) eingesetzt werden. Sie therapieren Störungen der Erregungsbildung und -fortleitung am Herzen. Es bedarf jedoch nicht jede Form der Herzrhythmusstörung einer medikamentösen Behandlung: In der Regel ist eine Therapie nur bei Herzrhythmusstörungen angezeigt, die mit Herzerkrankungen einhergehen.

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Austauschbarkeit von Antiarrhythmika

Die Therapie von Herzrhythmusstörungen gehört zu den schwierig einzustellenden Pharmakotherapien.

Zwar gelten Präparate als gleich, wenn sie hinsichtlich der Darreichungsform, Wirkstoff, Wirkstoffgehalt und Freisetzungs- bzw. Resorptionsverhalten gleichwertig sind, also bioäquivalent sind, jedoch wird die Bioäquivalenz immer nur in Bezug auf das Originalpräparat getestet. Generika werden gesetzlich jedoch nicht verpflichtet, Bioäquivalenz untereinander nachzuweisen.

Diese Abweichungen können aber zum Teil erheblich sein und sogar zum Gesundheitsrisiko werden.

Darüber hinaus kommt auch der therapeutischen Breite eine wesentliche Bedeutung zu. Bei Stoffen mit enger therapeutischer Breite muss durch eine gute pharmazeutische Qualität dafür gesorgt werden, dass der therapeutische Bereich sicher "angesteuert" wird.

Herzglykoside gehören zu einer Substanzgruppe mit einer sehr geringen therapeutischen Breite, was die Umstellung auf ein anderes Präparat schwierig macht.


Pharmazeutische Bedenken bei Antiarrhythmika

Wenn die Substitution bei dem Patienten Befürchtungen auslösen könnte, dass sich sein Krankheitsbild durch den Präparateaustausch verschlechtern könnte (dabei ist unerheblich, ob die Ängste rational begründet sind oder nicht), kann die Apotheke pharmazeutische Bedenken geltend machen.

Antiarrhythmika werden sowohl in den Leitlinien der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. in ihrer Leitlinie zur „Guten Substitutionspraxis“ als auch im Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag als Problematisch genannt.

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