Wichtig !
Download zum aktualisierten Rahmenvertrag mit neuer Anlage 1 – Substitution von Biosimilars
Waren bisher biotechnologisch hergestelle Arzneimittel grundsätzlich nicht austauschbar, sind nun in der Anlage 1 des Rahmenvertrages erstmals Biosimilars aufgeführt, die ab 1. Oktober in der Apotheke substituiert werden können.
Es sind vier Austauschgruppen festgelegt worden, mit insgesamt neun Arzneimitteln. Die Auflistung finden Sie auf Seite 19 des aktualisierten Rahmenvertrags.
Zu beachten sind hier bei insbesondere die jeweiligen Rabattverträge, die zwischen den einzelnen Herstellern und den jeweiligen Kassen bestehen. Retaxgefahr!
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