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- Prüfen, ob die Substitution durch ein rabattiertes Arzneimittel aufgrund von medizinischen, pharmazeutischen oder patientenbezogenen Problemen kritisch sein könnte. Handelt es sich z.B. um ein Medikament mit kritischer Dosierung oder sind Compliance-Probleme zu befürchten?
- Persönliches Gespräch mit dem Kunden, um festzustellen, ob derartige Probleme zu erwarten sind. Wenn ja ist zu klären, ob diese durch das Beratungsgespräch beseitigt werden können.
- Bestehen trotz der Beratung Bedenken bezüglich einer Substitution, ist nicht das rabattierte, sondern ein anderes Arzneimittel im Rahmen der Verordnung (§ 4 Abs. 4 des Rahmenvertrages) abzugeben.
- Wird nicht das rabattierte Medikament abgebeben, ist die Sonder-PZN 2567024 auf das Rezept aufzubringen.
- Die Entscheidung für die Nichtabgabe des rabattierten Arzneimittels ist auf dem Verordnungsblatt stichpunktartig zu begründen, z.B.
- Medikament mit kritischer Dosierung, Umstellung ohne Blutspiegelkontrolle bedenklich - Gefährdung des Therapieerfolgs durch Non-Compliance - Medikament mit hohem Nebenwirkungspotenzial - Medikament mit problematischer Applikationsform - Patient ist multimorbid - Patient ist psychisch nicht stabil - etc.
Dokumentation pharmazeutischer Bedenken:
Als Hilfestellung zur Dokumentation pharmazeutischer Bedenken finden Sie
hier
ein Musterrezept als PDF zum Download. (Irrtümer vorbehalten)
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