Vorgehen bei pharmazeutischen Bedenken

 

  1. Prüfen, ob die Substitution durch ein rabattiertes Arzneimittel aufgrund von medizinischen, pharmazeutischen oder patientenbezogenen Problemen kritisch sein könnte. Handelt es sich z.B. um ein Medikament mit kritischer Dosierung oder sind Compliance-Probleme zu befürchten?
  2. Persönliches Gespräch mit dem Kunden, um festzustellen, ob derartige Probleme zu erwarten sind. Wenn ja ist zu klären, ob diese durch das Beratungsgespräch beseitigt werden können.
  3. Bestehen trotz der Beratung Bedenken bezüglich einer Substitution, ist nicht das rabattierte, sondern ein anderes Arzneimittel im Rahmen der Verordnung (§ 4 Abs. 4 des Rahmenvertrages) abzugeben.
  4. Wird nicht das rabattierte Medikament abgebeben, ist die Sonder-PZN 2567024 auf das Rezept aufzubringen.
  5. Die Entscheidung für die Nichtabgabe des rabattierten Arzneimittels ist auf dem Verordnungsblatt stichpunktartig zu begründen, z.B.
    - Medikament mit kritischer Dosierung, Umstellung ohne    Blutspiegelkontrolle bedenklich
    - Gefährdung des Therapieerfolgs durch Non-Compliance
    - Medikament mit hohem Nebenwirkungspotenzial
    - Medikament mit problematischer Applikationsform
    - Patient ist multimorbid
    - Patient ist psychisch nicht stabil
    - etc.

Dokumentation pharmazeutischer Bedenken:

Als Hilfestellung zur Dokumentation pharmazeutischer Bedenken finden Sie hier ein Musterrezept als PDF zum Download. (Irrtümer vorbehalten)

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