Thema: Heuschnupfen und Ihre Wirkstoffempfehlungen
Die Allergiesaison stellt Apothekenteams jedes Jahr vor neue Herausforderungen bei der Beratung und Therapieempfehlung. Mit der Entlassung von Bilastin aus der Verschreibungspflicht hat sich das Spektrum der verfügbaren Optionen im OTC-Bereich erweitert.
Vor diesem Hintergrund möchten wir erfahren, welche Wirkstoffe aktuell bevorzugt abgegeben werden und ob sich Ihr Beratungsverhalten verändert hat.
Hat sich Ihr Beratungs- und Abgabeverhalten bei Antiallergika seit der Entlassung von Bilastin aus der Verschreibungspflicht verändert?
Apfelessig, Sauerkrautsaft, Nussmus, Kombucha, Brottrunk, Kefir, Chicorée-Wurzeln und unreife Bananen, Polyphenole, Präbiotika, Probiotika. Wem bei dieser Ansammlung von Lebensmitteln und Begrifflichkeiten nicht schwindelig geworden ist, der ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits eingetaucht in die faszinierende Welt der Darmgesundheit.
Auch für Apotheken entwickelt sie sich als wichtiges Beratungsthema.
Ist ein ärztlicher Vermerk allein ausreichend für einen Substitutionsausschluss?
Wir erhalten neuerdings Rezepte aus einer Arztpraxis mit dem Hinweis „bitte keine Substitution“, ein Aut-idem-Kreuz wurde jedoch nicht gesetzt.
Jetzt sind wir verunsichert: Ist solch ein Hinweis ausreichend und bindend für uns oder müssen wir dennoch nach Rabattverträgen/preisgünstigen Arzneimitteln suchen?
Was entspricht dem Wirkstoffäquivalent der empfohlenen Tagesdosis von 2 Kapseln Carmenthin®?
Immer wiederkehrende Magen-Darm-Beschwerden wie Blähungen, Völlegefühl, Schmerzen und Krämpfe können für Betroffene im Alltag ganz schön belastend sein. Hier kommt Carmenthin® ins Spiel.
Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!