 |
AKTUELLES
|
Cannabis in der Schmerztherapie
|
Immer mehr ältere Menschen setzen auf Selbstmedikation
|
|
Der Einsatz von Medizinalcannabis nimmt vor allem bei älteren Menschen zu. Viele Seniorinnen und Senioren greifen zunehmend auf Cannabis zurück, um chronische Schmerzen und andere Beschwerden zu lindern – oft ohne ärztliche Verordnung. Die klassischen Schmerzmittel helfen häufig nicht ausreichend oder bringen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich, sodass Cannabis als Alternative attraktiver wird.
|
|
|
|
|
|
Bildquelle: pikselstock – stock.adobe.com
|
|
|
|
DAP PATIENTENINFORMATION
|
Neue Patienteninformation für IKK-classic-Versicherte
|
|
Bereits zum 30.06.2025 hat die IKK classic den bestehenden Hilfsmittelversorgungsvertrag mit dem DAV gekündigt. Seitdem können diese Versicherten nicht mehr zulasten ihrer Krankenkasse mit Diabetiker-Bedarf, wie z. B. Pen-Nadeln, Stechhilfen, Lanzetten oder auch Kompressionsstrümpfen, Bandagen, Orthesen oder Blutdruckmessgeräten, versorgt werden.
|
|
Um Ihre IKK-classic-Versicherten über diese Situation zu informieren, nutzen Sie gerne die folgende Patienteninformation.
|
|
|
|
|
|
|
|
Jetzt registrieren!
|
DAP Premium
|
|
Nutzen Sie den Retaxierungs-Checkplus für die Überprüfung der zurückliegenden Rabattvertragssituation, z. B. nach dem Erhalt einer Retax. Um das Lager auf neue Rabattverträge vorzubereiten, hilft der Rabattvertrags-Monitorplus. Der Festbetrags-Checkplus ermöglicht es Apotheken, rechtzeitig auf Festbetragsanpassungen und -festsetzungen zu reagieren.
|
|
Falls diese Checks Sie nicht weiterbringen, können Sie über das Beratungs-Center per Fax oder Mail eine Anfrage an unser Kompetenz-Team stellen, die innerhalb eines Tages beantwortet wird.
|
|
 |
|
© DAP Networks GmbH
|
|
|
|
|
|
|
|
* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke. Aktuell erhalten Sie bei der Buchung eines DAP-Premium-Abos ein Grundwerk des DAP-Arbeitsbuchs inklusive der aktuellen Ergänzungslieferung gratis dazu! Die Aussendung erfolgt über den Deutschen Apotheker Verlag nach Ihrer Registrierung und Ihrem Zahlungseingang.
|
|
|
|
AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
|
Thema: Medizinal-Cannabisgesetz
|
|
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes sieht zum einen ein Verbot für den Versand von medizinischen Cannabisblüten vor, zum anderen soll eine Verordnung medizinischer Cannabisblüten auch nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Arztpraxis oder beim Hausbesuch erfolgen. Das könnte vor allem telemedizinischen Online-Plattformen die Arbeit erschweren oder unmöglich machen. Hintergrund ist sicher auch die Beobachtung, dass über diese Plattformen vermehrt Privatrezepte an Selbstzahlerinnen und Selbstzahler ausgestellt werden. Das BMG möchte mit diesen Maßnahmen eine sichere Arzneimittelversorgung und, damit verbunden, eine verbesserte Patientensicherheit erreichen. Doch es gibt auch zahlreiche öffentliche Apotheken, die in der Cannabisversorgung, -beratung und beim Versand von medizinischem Cannabis einen neuen Schwerpunkt gesetzt haben.
|
|
 |
|
momius – stock.adobe.com
|
|
|
|
Unsere Frage lautete daher:
|
|
Was halten Sie von einem möglichen Verbot der Fernverschreibung und des Versandhandels für medizinische Cannabisblüten?
|
|
|
|
|
|
 |
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
|
E-Rezept ohne Mengenangabe
|
|
Wir haben als E-Rezept eine Verordnung über „Calcimagon D3 Kautabletten PZN 01164726“ vorliegen. Nun fehlt hier ja die Mengenangabe, da die PZN nicht ausreichend ist und das Präparat nicht in einen Normbereich fällt. Eigentlich ist die Menge durch die PZN ja eindeutig.
|
|
Welche Möglichkeit zur Heilung haben wir diesbezüglich bei einem E-Rezept?
|
|
|
|
|
|
Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
APOFRAGE DES TAGES
|
Wie häufig sollte Amofin® 5 % Nagellack angewendet werden?
|
|
Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
|
|
|
|
|
|
» Pflichttext (PDF)
|
|
Bildquelle: © DAP Networks GmbH
|
|
|
|
|
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
|
|
|
|
|