Pharmazeutische Dienstleistungen: deutlicher Zuwachs im zweiten Halbjahr 2024
Knapp 9.000 Apotheken sind nun dabei!
Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat aktuelle Zahlen zu pharmazeutischen Dienstleistungen für das zweite Halbjahr 2024 veröffentlicht. Demnach haben insgesamt 8.957 Vor-Ort-Apotheken entsprechende Leistungen erbracht. Dafür wurden rund 15,6 Millionen Euro durch den NNF ausgezahlt.
Sie bieten in Ihrer Apotheke bereits pharmazeutische Dienstleistungen an und haben gute Ideen zur Patientenansprache, Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft oder Terminorganisation?
Ihre Ideen und Ihr Engagement rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen möchten wir honorieren. Bewerben Sie sich deshalb jetzt für den pDL-Award 2025! Es werden fünf Awards für besondere Ideen oder besonderes Engagement verliehen. Die ADG wird außerdem noch einen Sonderpreis zum Thema Inhalationsschulungen vergeben. Dabei geht es um die Frage „Wie haben Sie und Ihr Team sich auf die pDL Inhalation vorbereitet?“.
Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
Wer sind die stärksten Partner der Apothekenbranche? Bei der Apotheken-Favoritenstudie 2025 können Apothekeninhaberinnen und -inhaber sowie Filialleiterinnen und -leiter ihre Favoriten benennen. Die Studie findet auch in diesem Jahr wieder in Kooperation mit IQVIA statt.
Warum lohnt es sich mitzumachen?
Ihre Stimme fließt in eine der wichtigsten Branchenbefragungen ein.
Sie sichern sich 100 DAPs (wenn Sie bei Mein DAP oder DAP Premium registriert und bei der Befragung angemeldet sind).
Und mit etwas Glück können Sie sich folgenden Hauptgewinn sichern: einen exklusiven Wellnessgutschein für das Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.
Nichtverfügbarkeit Lisdexamfetamin – wie können wir den Patienten versorgen?
Uns wurde ein Rezept über „Lisdexamfetamin-ratiopharm 50 mg 100 Hartkapseln“ ohne Pharmazentralnummer vorgelegt. Nun ist das Präparat unter diesem Namen nicht lieferbar. Es gibt aber noch das identische Lisdexamfetamin-ratiopharm Erwachsene 50 mg, welches sich in der Zulassung vom verordneten Präparat unterscheidet. Benötigen wir ein neues Rezept, wenn der Arzt nun stattdessen das Präparat mit dem Zusatz „Erwachsene“ möchte?
Einerseits dürfen wir ja die Bezeichnung des FAM auf dem BtM-Rezept nach Arztrücksprache ändern. Andererseits ändern wir ja hier nicht nur eine Bezeichnung (die vorher uneindeutig gewesen wäre), sondern wir wechseln auf ein Produkt mit anderer Indikation. Ist das von dieser Regelung abgedeckt?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!.