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Service-News

23. April 2025

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wann wird der Schlüssel 13 verwendet?

Seit ein paar Wochen wird uns der Schlüssel 13 bei den Verordnungs­­korrekturen ange­zeigt.

Wann müssen wir diesen Schlüssel ver­wenden und was müssen wir doku­mentieren?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

DAP Beratungskarte Basencitrate Pascoe

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 86

Einspruch stattgegeben

Unberechtigte MTX-Retaxation

Wenn Apotheken ein Fehler bei der Rezept­bearbeitung unter­läuft, erhalten sie in der Regel die Quittung in Form einer Rechnungs­kürzung im Rahmen einer Retaxation. Doch es gibt auch durch­aus unbe­rechtigte Retaxationen. In solchen Fällen ist ein Ein­spruch uner­lässlich, damit die Apotheke die ihr recht­mäßig zu­stehende Erstat­tung erhält. Von solch einer unbe­rechtigten Retaxation berichtete uns kürzlich eine Apotheke.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 86 (PDF)

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AKTUELLES

Teil­mengen­abgabe, Dring­lich­keits­liste und Liefer­eng­pässe

Neue Dokumentation beim E-Rezept

Bisher wurde die Abgabe eines Arznei­mittels nach der Dring­lich­keits­liste Kinder­arznei­mittel vom Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (§ 129 Abs. 2b SGB V) bei E-Rezepten mittels Schlüssel 12 (Frei­text) und dem Kürzel DL (für Dring­lich­keits­liste) angegeben.

Im letzten Jahr hatten der Deutsche Apotheker­verband e.V. (DAV) und der GKV-Spitzen­verband (GKV-SV) neue Abrechnungs­grund­lagen und damit einhergehend neue Dokumentations­regeln für das E-Rezept vereinbart. Seit dem 15.04.2025 müssen die neuen Abrechnungs­grund­lagen von den Software­häusern umgesetzt sein. Für die Dring­lich­keits­liste wird der neue Schlüssel 14 zur Kennzeichnung der Rezept­änderung verwendet. Eine zusätzliche Dokumentation ist bei Verwendung dieses Schlüssels nicht vorgesehen, jedoch ist eine Signatur mittels Heil­berufs­ausweis (HBA) notwendig.

Außerdem gibt es Änderungen bei der Doku­mentation einer Teil­mengen­abgabe:

Die Dokumentation mittels Schlüssel 12 (Frei­text) mit dem Kürzel TMA und die teils händisch notwendige Chargen­dokumentation ist durch ein neues Zusatz­attribut (Zusatz­attribut Gruppe 16) ersetzt worden, in dem nur noch die PZN der Packung angegeben werden muss, aus der die Teil­menge entnommen wird. Abgerechnet wird allerdings die PZN der verordneten Packungs­größe des abgegebenen Produkts.

Beispiel:

Hinweis: PZN sind erfundene Beispiele.

Außerdem gibt es neu den Rezept­änderungs­schlüssel 13, der für die abweichende Abgabe aufgrund von Liefer­eng­pässe in Bezug auf die Packungs­größe, die Packungs­anzahl oder bzgl. der Wirk­stärke zum Einsatz kommt. Auch hier ist keine zusätzliche Dokumentation vorgesehen, auch eine Dosis­änderung, die allein durch den Liefer­engpass begründet ist, muss nicht dokumentiert werden. Jedoch ist analog zu Schlüssel 14 eine qualifizierte elektronische Signatur mittels HBA notwendig.

MEDIEN

Jetzt in der Apotheke:

DAP Dialog 86 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe

  • Retax-Schwerpunkt: Vergleich Original versus Import – Bedeutung des Einspar­ziels
  • Beratungs-Schwer­punkt: Brennende Fragen bei Harn­wegs­infekten – zwischen Anti­biotika und Phyto­pharmaka
  • Rezept & Retax: Update zu Impfungen; Entlass­rezepte; Update zum E‑Rezept
  • Aktuelles: Direkt­ab­rechnung; Arzt­honorar; Wundver­sorgung; Lagerung von Medizinal­cannabis
  • Beratung: Vaginal­gesundheit; aktuelle S3-Leit­linie Asthma
  • Service: DAP Retax-Arbeits­hilfen – jetzt aktualisiert; neuer PTA Dialog
  • Beilagen: Teamschulungen: „Von Kinder­wunsch bis Still­zeit: gut ver­sorgt mit Femin AL“; „Neuropathische Schmerzen“; „Bakterielle Haut­ent­zündungen“; Beratungs­karte: Venostasin® retard; PTA Dialog: Selbst­medi­kation für die Augen­gesund­heit; Abgabe­karte: Sapropterin Dipharma Pulver 100 mg und 50 mg
Der neue DAP Dialog

© DAP Networks GmbH


Zum Download des DAP Dialogs

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