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Für gesetzlich Versicherte läuft ein Besuch in der Arztpraxis meist so ab: Die elektronische Gesundheitskarte wird eingelesen, die Behandlung wird durchgeführt, die Praxis rechnet die Leistung ab, ohne dass Patientinnen oder Patienten selbst in Vorkasse gehen müssen (sogenanntes Sachleistungsprinzip). Aber wie kommt das Geld nun von der Krankenkasse zur Ärztin oder zum Arzt? Was hat es mit dem Budget auf sich? Und was bedeutet die kürzlich beschlossene Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich?
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