Erstmals Festbetragsanhebung im Rahmen von ALBVVG-Regelung
Festbetragsanpassungen rufen in Apotheken eher wenig Begeisterung hervor, denn in den meisten Fällen werden zu den entsprechenden Stichtagen bestehende Festbeträge gesenkt oder neue Festbeträge festgesetzt. Dies kann zu Lagerwertverlusten führen, wenn die Bestände nicht rechtzeitig geprüft und bereinigt werden. Außerdem sind Diskussionen mit Patientinnen und Patienten vorprogrammiert, wenn für ein gewohntes Arzneimittel auf einmal Mehrkosten fällig werden, weil der Preis des Arzneimittels nicht auf das neue Festbetragsniveau abgesenkt wird.
1 im Vergleich zu NUROFEN® Standard-Tabletten
2 Bjarnason I et al. Differing disintegration and dissolution rates, pharmacokinetic profiles and gastrointestinal tolerability of over the counter ibuprofen formulations. J Pharm Pharmacol. 2018 Feb;70(2):223-233. doi: 10.1111/jphp.12827. Epub 2017 Dec 13. PMID: 29238984
Im April wird Ihnen ein T-Rezept mit einer reinen Wirkstoffverordnung innerhalb der vorgeschriebenen Rezeptgültigkeit vorgelegt: Pomalidomid 1 mg 14 Stück HKP zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 101377508).
Die EDV zeigt bei der vorliegenden Krankenkasse für den Wirkstoff das nicht rabattierte Original sowie nur zwei Generika an – beide rabattiert. Pomalidomid Accord ist in dieser Gruppe das preisgünstigste Präparat.
Im Notdienst steht die schnelle sofortige Versorgung der Patienteinnen und Patienten mit ihren dringend benötigten Arzneimitteln im Vordergrund. Jedoch müssen auch hier die vertraglichen Bedingungen beachtet werden. Die folgende Arbeitshilfe dient als Unterstützung bei der Rezeptbelieferung im Notdienst.
Gastrointestinale Erkrankungen, der Verzicht auf tierische Erzeugnisse und die Einnahme bestimmter Medikamente gehören zu den Ursachen eines Vitamin-B12-Mangels. Um eine Unterversorgung rechtzeitig auszugleichen und neurologische Folgeschäden zu vermeiden, ist eine konsequente Vitamin-B12-Substitution unerlässlich. Doch welche Applikationsform ist dabei vorzuziehen: oral oder parenteral?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!