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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Können HYLO GEL Augentropfen zulasten der GKV abgerechnet werden?
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Wir haben ein E-Rezept über „HYLO GEL 2 x 10 ml PZN 06144964“ inklusive Angabe der Diagnose erhalten, allerdings wurde das Rezept von unserem System zurückgewiesen mit dem Hinweis, dass dieses Medizinprodukt nicht abgerechnet werden darf. Die Patientin sagte aber, dass sie schon immer diese Augentropfen verordnet bekommt.
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Können wir die Augentropfen zulasten der GKV abgeben?
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 85
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Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundversorgung
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Hü, hott und doch wieder hü?
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Anfang Dezember 2024 lief eine bis dahin in Apotheken eher wenig beachtete Übergangsfrist aus, was die Versorgung mit Verbandmitteln und weiteren Produkten, die zur Wundversorgung eingesetzt werden, zumindest in Teilen gründlich auf den Kopf stellt(e). Das folgende Chaos konnte teilweise durch Kulanzregelungen einiger Krankenkassen aufgefangen werden – allerdings zunächst nur bis Anfang März 2025. Was sind die Hintergründe?
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NEUE PATIENTENINFORMATION
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Nutzung der ePA
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Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, ihre Versicherten vorab ausführlich über die ePA zu informieren. Aber auch später ist ein Widerspruch jederzeit möglich. Wer die ePA aktiv nutzen will, benötigt eine ePA-App seiner Krankenkasse. Versicherte können aber auch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter benennen, um für sie die ePA in der App zu verwalten. Von den Krankenkassen eingerichtete Ombudsstellen sollen die Versicherten bei allen Fragen und Problemen unterstützen. Sowohl in den Ombudsstellen als auch in der ePA-App können Versicherte Widersprüche erheben, Zugriffe beschränken sowie Daten löschen oder verbergen.
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momius – stock.adobe.com
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SERVICE
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Wiederanwendung von Festbeträgen zum 15.03.2025
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Jetzt im Festbetrags-Checkplus
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Zum 15. März 2025 werden einige Festbeträge für bestimmte Arzneimittel wieder angewendet. Betroffen sind verschiedene Arzneimittel mit den Wirkstoffen Amoxicillin und Nitrofurantoin.
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Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.
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© DAP Networks GmbH
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Was ist der Festbetrags-Checkplus?
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Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
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Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!
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Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.
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* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.
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Anzeige
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APOFRAGE DES TAGES
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In welchem Fall raten Sie zu einem Arztbesuch?
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Ist
eine Migräne ärztlich diagnostiziert, kann sie in der Selbstmedikation behandelt werden.
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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Bildquelle: © DAP Networks GmbH
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!.
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