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Service-News

26. Februar 2025

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können HYLO GEL Augen­tropfen zu­lasten der GKV abge­rechnet werden?

Wir haben ein E-Rezept über „HYLO GEL 2 x 10 ml PZN 06144964“ inklusive Angabe der Diagnose erhalten, allerdings wurde das Rezept von unserem System zurückgewiesen mit dem Hinweis, dass dieses Medizin­produkt nicht abgerechnet werden darf. Die Patientin sagte aber, dass sie schon immer diese Augen­tropfen verordnet bekommt.

Können wir die Augen­tropfen zulasten der GKV abgeben?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 85

Verband­mittel und sonstige Produkte zur Wund­ver­sorgung

Hü, hott und doch wieder hü?

Anfang Dezember 2024 lief eine bis dahin in Apotheken eher wenig beachtete Übergangs­frist aus, was die Versorgung mit Verband­mitteln und weiteren Produkten, die zur Wund­versorgung ein­gesetzt werden, zumindest in Teilen gründlich auf den Kopf stellt(e). Das folgende Chaos konnte teil­weise durch Kulanz­regelungen einiger Kranken­kassen aufgefangen werden – allerdings zunächst nur bis Anfang März 2025. Was sind die Hinter­gründe?

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 85 (PDF)
DAP APO-SURVEY Hochdosis-Influenza-Impfstoff Efluelda®

NEUE PATIENTENINFORMATION

Nutzung der ePA

Die Kranken­kassen sind per Gesetz ver­pflichtet, ihre Versicherten vor­ab aus­führlich über die ePA zu informieren. Aber auch später ist ein Wider­spruch jeder­zeit möglich. Wer die ePA aktiv nutzen will, benötigt eine ePA-App seiner Kranken­kasse. Versicherte können aber auch eine Ver­treterin bzw. einen Ver­treter benennen, um für sie die ePA in der App zu verwalten. Von den Kranken­kassen einge­richtete Ombuds­stellen sollen die Ver­sicherten bei allen Fragen und Problemen unter­stützen. Sowohl in den Ombuds­stellen als auch in der ePA-App können Versicherte Wider­sprüche erheben, Zugriffe beschränken sowie Daten löschen oder verbergen.

momius – stock.adobe.com


Zur Patienteninformation
PTA DIALOG Selbstmedikation bei Diabetes mellitus

SERVICE

Wieder­anwendung von Fest­beträgen zum 15.03.2025

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 15. März 2025 werden einige Fest­beträge für bestimmte Arznei­mittel wieder ange­wendet. Betroffen sind verschiedene Arznei­mittel mit den Wirk­stoffen Amoxicillin und Nitrofurantoin.

Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.

© DAP Networks GmbH


Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Fest­beträge und mögliche Lager­wert­verluste schon vor Inkraft­treten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirk­stoff können alle betroffenen Fertig­arznei­mittel mit PZN einge­sehen sowie Listen für die Lager­bereinigung aus­ge­druckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kosten­pflichtigen DAP-Premium-Mitglied­schaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.

Zum Festbetrags-Checkplus

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahres­rechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

In welchem Fall raten Sie zu einem Arztbesuch?

Ist eine Migräne ärztlich diagnostiziert, kann sie in der Selbst­medikation behandelt werden.

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zum Beratungsleitfaden „Migräne“

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!.

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