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Retaxfall: unberechtigte MTX-Retaxation
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Wenn Apotheken ein Fehler bei der Rezeptbearbeitung unterläuft, erhalten sie in der Regel die Quittung in Form einer Rechnungskürzung im Rahmen einer Retaxation. Doch es gibt durchaus unberechtigte Retaxationen. In solchen Fällen ist ein Einspruch unerlässlich, damit die Apotheke die ihr rechtmäßig zustehende Erstattung erhält. Bei unberechtigten Retaxationen bleibt ein fader Beigeschmack, da der Apotheke bürokratischer Aufwand durch das Beanstandungsverfahren entsteht – oder sie auf den Kosten für die Versorgung sitzenbleibt, falls kein Einspruch eingelegt wird. Von solch einer unberechtigten Retaxation berichtete uns kürzlich eine Apotheke.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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AKTUELLES
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Impf-Apotheken-Award 2025
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Bis zum 28.02. bewerben!
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Setzen Sie sich in Ihrer Apotheke für Schutzimpfungen ein? Ob durch innovative Aktionen, persönliche Beratung oder kreative Kampagnen – wir wollen Ihre Ideen und Erfolge sichtbar machen! Gemeinsam mit Sanofi und Viatris verleihen wir 2025 den ersten Impf-Apotheken-Award und möchten Ihre Leistungen würdigen. Zeigen Sie uns, was Ihre Apotheke auszeichnet!
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Bewerben Sie sich jetzt!
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Lösung der Abgabefrage des Monats Januar
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Über 90 % wählten die korrekte Abgabeoption
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Im Januar fragten wir nach der richtigen Abgabe, wenn der verordnete und der zur Abgabeauswahl stehende Artikel sich im Namen und den Kühlvorgaben unterscheiden.
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Darf nur der namensgleiche Import abgegeben werden? Ist nur die Abgabe eines identisch zu lagernden Artikels erlaubt? Oder entscheidet man sich auch dann für den Rabattartikel, wenn dieser einen anderen Namen und eine viel einfachere Lagerung hat?
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92 % der über 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählten die richtige Antwort.
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Abgabefrage Monat Februar 2025
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Ihnen wird am 3. Februar eine Verordnung zulasten der DAK-Gesundheit (IK 104067996) über „3 x Verzenios 150 mg 56 St. (N2) PZN 14219357“ vorgelegt. Bei der Eingabe in die EDV zeigt sich, dass es neben der N2-Packung zu 56 Stück auch eine Packung mit 168 Stück gibt – diese trägt keine N-Bezeichnung, ist aber vom Preis her günstiger (sowohl für die Krankenkasse als auch bezüglich der Zuzahlung für die Patientin). Beide Packungsgrößen sind rabattiert.
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Wie verhalten Sie sich richtig?
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Sie erhalten für Ihre Teilnahme 10 DAPs-Punkte.
Außerdem werden 10.000 DAPs-Punkte verlost.
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Unter allen registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit der richtigen Antwort verlosen wir 10.000 DAPs!
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APOFRAGE DES TAGES
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Was sind die wichtigsten Vorteile von Rivarolto®?
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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» Pflichttext (PDF)
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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