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Arzneimittel-News

21. Januar 2025

DAP Arzneimittel-News Hauptbeitrag

AKTUELLES

Schon gewusst?

Interaktion von CBD und Valproin­säure

Bei gleich­zeitiger Ein­nahme von Cannabidiol (CBD) und Valproin­säure können sich die Leber­trans­aminasen erhöhen. Ebenso sind Diarrhöen und ver­minderter Appetit beobachtet worden. Der Mechanismus der Inter­aktion ist nicht aufge­klärt. Bei gesunden Menschen zeigte Valproin­säure keinen Effekt auf die Pharma­kokinetik von CBD und umge­kehrt. Die Interaktion wird nach ABDATA-Klassifi­kation als mittel­schwer einge­stuft.

Bei gleichzeitiger Anwendung bzw. Auftreten von erhöhten Leberwerten sind folgende Maßnahmen zu treffen:

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Bildquelle: Hans-Joerg Hellwig – stock.adobe.com

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Hochdosis-Influenza-Impf­stoff seit 2021 immer empfohlen − Efluelda® ab 60 Jahren

Die STIKO hat Ende Oktober ihre Empfehlung für die Influenza-Impfung angepasst: Für Menschen ab 60 Jahren wird der Hoch­dosis-Influenza-Impf­stoff1 in der Saison 2025/2026 zum 5. Mal in Folge seit 2021 empfohlen, alternativ rät die STIKO zur adjuvantierten Vakzine.a,2,3 Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreis­lauf­forschung (DGK) und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) legen in ihrer Stellung­nahme zum Ent­wurf der neuen STIKO-Empfehlung dar, dass aus ihrer Sicht die Gewichtung auf den Hoch­dosis-Impf­stoff zu legen und erst/nur bei fehlender Verfüg­bar­keit auf den MF-59-adjuvantierten Influenza-Impf­stoff zurück­zu­greifen sei.a,4

simoneminth – stock.adobe.com


Als Gründe dafür geben sie eine höhere Evidenz­basis des Hoch­dosis-Impf­stoffs an. Dieser demonstrierte eine verbesserte Effektivität gegenüber einem standard­dosierten Impf­stoff in einer rando­mi­sierten kontrollierten Studie (RCT), die als Gold­standard gilt.

Sinkende Influenza-Impf­quoten

In der Impf­saison 2023/2024 ist die Impf­quote bei den über 60-Jährigen weiter gesunken. Während die Impf­quote 2021/2022 noch bei 43 %5 lag, sank sie 2022/2023 auf 40,4 %6 und 2023/2024 auf 38 %6. Vor allem Personen ab 60 Jahren und Menschen mit bestimmten Grund­er­krankungen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Es ist also weiter­hin wichtig, Personen über 60 Jahre zur Influenza-Impfung zu beraten und zu informieren.7

Preis gesenkt – wirtschaftliche Option

Der ApU (Abgabe­preis des pharma­zeutischen Unter­nehmers) von Efluelda® wurde zu Beginn der Vor­be­stellungs­phase auf 19,40 € für die 1er-Packung und 194,00 € für die 10er-Packung gesenkt – somit bleibt Efluelda® eine wirtschaft­liche Option.

Bestellen Sie jetzt für die kom­mende Saison und klären Sie Personen, die sich gegen Influenza impfen lassen wollen, über Vor- und Nach­­teile auf.

Bestellen Sie jetzt schon Efluelda®b für die Saison 2025/2026 vor.

Vorbe­stel­lungen für Ihre Arzt­praxen (Sprech­stunden­bedarf)
Vorbe­stel­lungen für Ihren Eigen­bedarf als impfende Apotheke

» Quellen (PDF)

» Pflichttext (PDF)

MAT-DE-2500198v1.0-01/2025

NEUE PATIENTENINFORMATION

Nutzung der ePA

Die Kranken­kassen sind per Gesetz ver­pflichtet, ihre Versicherten vor­ab aus­führlich über die ePA zu informieren. Aber auch später ist ein Wider­spruch jeder­zeit möglich. Wer die ePA aktiv nutzen will, benötigt eine ePA-App seiner Kranken­kasse. Versicherte können aber auch eine Ver­treterin bzw. einen Ver­treter benennen, um für sie die ePA in der App zu verwalten. Von den Kranken­kassen einge­richtete Ombuds­stellen sollen die Ver­sicherten bei allen Fragen und Problemen unter­stützen. Sowohl in den Ombuds­stellen als auch in der ePA-App können Versicherte Wider­sprüche erheben, Zugriffe beschränken sowie Daten löschen oder verbergen.

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REZEPT & RETAX

Apothekenfragen-Archiv

Gewappnet gegen Retaxierungen

Jeden Tag erreichen uns Fragen aus den Apotheken zu Abgabe- und Retax­problemen.

Die interessantesten Fragen rund um das Thema Rezept­­be­lieferung haben wir in der Rubrik „Apo­theken­­fragen­-Archiv“ für Sie zusam­men­­gestellt.

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Zum DAP Report Medizinische Cannabisextrakte

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Überschreitung der Abgabefrist

Wir haben einen Hoch­preiser als E-Rezept in der Apotheke vor­ge­legt be­kommen. Das Ausstellungs­datum ist der 12.12.24 und abge­rufen wurde es bei uns in der Apotheke am 07.01.25. Der Kunde kam aber erst am 14.01.25 vor­bei, um das Medi­ka­ment abzu­holen. Im E-Rezept ist ver­merkt, dass es nur bis zum 09.01.25 ab­rechen­bar ist (28-Tage-Frist).

Reicht hier nach ärzt­licher Rück­sprache eine Doku­­men­tation über das ver­spätete Abholen des Medi­ka­ments seitens des Patienten aus oder ist hier ein Retaxations­­risiko ge­­geben, wenn wir kein neues Rezept an­­fordern?

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Bildquelle: vege – stock.adobe.com

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