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Arzneimittel-News

9. Juli 2024

DAP Arzneimittel-News Hauptbeitrag

AKTUELLES

STIKO empfiehlt monoklonalen Anti­körper als RSV-Prävention – G-BA kann Leistungs­anspruch nicht regeln

Die Ständige Impf­kommission (STIKO) hat eine Empfehlung für die prophylaktische Anwendung von Beyfortus (Nirsevimab) ausge­sprochen, einem monoklonalen Antikörper, der alle Neuge­borenen und Säuglinge vor schweren RSV-Erkrankungen der unteren Atem­wege schützt. Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) stellt nun klar: Ein Leistungs­anspruch für gesetzlich Versicherte kann nicht durch die Schutz­impfungs-Richt­linie geregelt werden.

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Bildquelle: Milos – stock.adobe.com

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AKTUELLES

Mellozzan®: erstattungs­fähig für Kinder und Jugendliche mit ADHS und Schlaf­störungen

In Mellozzan® ist der Wirk­stoff Melatonin in schnell­frei­setzender Form ent­halten. Das Arz­nei­mittel ist unter anderem zur Behandlung von Schlaf­störungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren zuge­lassen, die gleich­zeitig eine ADHS auf­weisen.

Ausnahme vom Erstattungs­aus­schluss

Wird in der Apotheke ein Rezept über Mellozzan® vor­gelegt, stellt sich oft die Frage nach der Erstattungs­fähigkeit, denn die EDV zeigt einen Hinweis wie „Lifestyle-Arznei­mittel (Erstattungs­aus­schluss mit Aus­nahmen)“ an.

© MEDICE


Dabei ist zu berück­sichtigen, dass Mellozzan® in zwei Indikationen zuge­lassen ist:

  • Zur Behandlung der Insomnie bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren mit ADHS fällt das Präparat nicht in die Liste der Lifestyle-Arznei­mittel und ist daher erstattungs­fähig.
  • Lediglich die zweite Indikation (Kurz­zeit­behandlung von Jetlag bei Erwachsenen) ist der Grund für die Ein­stufung als Lifestyle-Arznei­mittel, da es sich dabei um eine „durch die Lebens­führung bedingte, kurz­zeitige nicht­organische Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus“ handelt – in dieser Indikation ist die Erstattungs­fähig­keit nicht gegeben.

Bei der ärztlichen Ver­ordnung von Arznei­mitteln ist nicht vor­gesehen, eine Diagnose bzw. eine Indikation auf dem Rezept anzu­geben. Eine Prüf­pflicht seitens der Apotheke dahin­gehend ist eben­falls nicht verein­bart, sofern die Diagnose nicht auf der Ver­ordnung ange­geben ist.

Demnach gilt für die Apotheke: Wird Mellozzan® für Kinder oder Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren zulasten der GKV verordnet, kann es ganz normal über die GKV abge­rechnet werden.

Zur Abgabekarte Mellozzan®

» Zum Pflichttext (PDF)

Zum Merkblatt Abgabe gestatteter Ware

DAP Apostarters!

Für PJler und PTA im Praktikum

DAP Apostarters ist kosten­los und kann aus­schließlich von Pharma­zeutinnen und Pharma­zeuten im Praktischen Jahr und PTA im Praktikum genutzt werden.

Viele DAP-Materialien stehen im Rahmen der Nutzung dieses Bereichs für den neuen Berufs­alltag zur Verfügung. Der Zugang zu DAP Apostarters ist zeitlich begrenzt: für Pharma­zeutinnen und Pharma­zeuten im Praktikum auf 12 Monate und für PTA im Praktikum auf 6 Monate.

Kaesler Media – stock.adobe.com


Wer nach dem Abschluss des Pharmazie­studiums bzw. der PTA-Aus­bildung in einer öffentlichen Apotheke anfängt, kann aber ganz einfach zu einem regulären Mein-DAP-Account wechseln.

Dabei können die während des Praktikums gesammelten DAPs-Punkte mitge­nommen werden, sie gehen also nicht verloren.

Informieren Sie Ihre PJler und PTA im Praktikum über DAP Apostarters!

Zu DAP Apostarters

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen bei einer Original-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz nur namensgleiche Präparate abgegeben werden?

Stimmt es, dass ein gesetztes Aut-idem-Kreuz bedeutet, dass das Medikament den gleichen Namen tragen muss und dann aus dieser Gruppe das Präparat mit einem möglichst günstigen GKV-Preis abzu­geben ist?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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