Neues Bulletin zur Arzneimittelsicherheit – 1. Ausgabe 2024 jetzt verfügbar
Im Rahmen der Pharmakovigilanz entwerfen die zuständigen Bundesbehörden BfArM und PEI viermal jährlich ein Bulletin, welches aktuelle Sicherheitsbedenken gegen verschiedene bereits auf dem Markt verfügbare Arzneimittel behandelt. Am 22. März wurde die 1. Ausgabe für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Für eine fachkompetente Kundenberatung, sei es zu verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist es wichtig, dass das Apothekenteam über ein grundlegendes Fachwissen verfügt und dieses regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungen vertieft und erweitert.
Die Fortbildungen auf dem DeutschenApothekenPortal vermitteln Wissen zu ausgewählten Erkrankungen, den jeweiligen Therapieoptionen und der Abgabe und Beratung in der Apotheke.
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Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer mit bis zu drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Patientinnen und Patienten möchten über ihre Erkrankung – gerade wenn es sich um eine schwerwiegende handelt – sowie über ihre Medikation gut informiert sein. Im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen lassen sich Fragen zur Medikation beantworten, Einnahmetipps geben und Nebenwirkungen ggf. umgehen. Zuhause können digitale Gesundheitsanwendungen über die Erkrankung informieren und Betroffene bei ihrer Erkrankung oder in der Nachsorge unterstützen und begleiten.
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde der Anspruch der Patientinnen und Patienten auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Manche pDL dürfen vom gesamten pharmazeutischen Personal erbracht werden, andere ausschließlich von Approbierten, teilweise sind bestimmte Fort- und Weiterbildungen notwendig. Vor Beginn sollten im Apothekenteam Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe gut geplant und alles für eine geeignete Dokumentation vorbereitet werden. In der DAP-Rubrik finden Sie verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der verschiedenen pharmazeutischen Dienstleistungen.
Preisanker und Mehrkosten bei Vergleich Original vs. Import
Wir stehen vor folgendem Problem: Es liegt ein Rezept über Daxas 500 µg, 90 Stück (PZN 06563661 = Original) mit Aut-idem-Kreuz vor. Rabattverträge gibt es hier nicht. Für das verordnete Original müssten Mehrkosten von über hundert Euro bezahlt werden (Mehrkosten plus Zuzahlung = 110,86 €).
Es gibt Importe, die preislich günstiger sind und bei denen weniger Mehrkosten anfallen (Beispiel PZN 15417119, Mehrkosten 47,94 €), aber bei Auswahl von solch einem Import moniert der Computer, dass der Preisanker überschritten wird und eine Genehmigung erforderlich ist.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!