Ein neues, interaktives Online-Seminar bietet das DeutscheApothekenPortal in Kooperation mit der PTAheute an. Die beiden Workshops richten sich sowohl an PTA als auch an Apothekerinnen und Apotheker. In zwei verschiedenen interaktiven Seminaren an jeweils zwei Terminen lernen Sie anhand verschiedener realer Problemsituationen, Retaxgefahren zu erkennen und zu verhindern. Was ist zu beachten, wenn sich nach der Rezeptvorlage ein Rabattvertrag ändert? Wie ist richtig mit Festbeträgen umzugehen? Was für Möglichkeiten gibt es im Notdienst und was bringt die Dringlichkeitsliste? Was ist bei BtM zu beachten? Und wie sieht es bei T-Rezepten aus?
Diese und viele weitere Fragen beantworten Ihnen Ihre Coaches vom DeutschenApothekenPortal im interaktiven Seminar. Die Fortbildung ist kammerzertifiziert. Für das Absolvieren beider Seminare erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.
Thema: digitale Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen
Der Papier-Sonderbeleg zur Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) ist seit dem 1. Februar 2024 eigentlich Geschichte, denn seit diesem Datum sollen die pDL digital abgerechnet werden. Nach einer zweimonatigen Übergangszeit müssen sie dann ab dem 1. April digital abgerechnet werden. Anhang 5 zur Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V regelt „Elektronische Datenlieferungen zur Abrechnung von Apotheken-Sonderleistungen“.
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Unsere Frage lautete daher:
Kann Ihre Software die pharmazeutischen Dienstleistungen bereits digital abrechnen?
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen. Anhand einer alphabetischen Suche finden Sie die richtige Information für eine korrekte Rezeptbelieferung.
Dr. Mark Benecke ist Spezialist für Insektenkunde. Er beschäftigt sich mit dem Leben nach dem Tod: Teils skurril, oft faszinierend und immer humorvoll berichtet der vom FBI ausgebildete Kriminalbiologe von seiner Arbeit.
Beim Festvortrag im Rahmen der INTERPHARM wird er am Freitag, den 12. April zum Thema „Bakterien, Gerüche & Leichen“ sprechen.
Pharmazeutische Bedenken – ist eine Abgabe bis zum Preisanker erlaubt oder muss das richtige Arzneimittel verordnet sein?
Wir diskutieren im Team über die korrekte Anwendung Pharmazeutischer Bedenken.
Ein Beispiel:
Verordnet ist ein Generikum der Firma X (ohne Aut-idem-Kreuz). Nach Rabattvertrag müsste Firma Y abgegeben werden. Im Beratungsgespräch stellt sich heraus, dass der schon ältere Patient bisher immer das Device der Firma Z hatte und mit der Anwendung eines anderen Device überfordert wäre.
Ein Teil des Teams ist der Meinung, dass wir Firma Z abgeben können, solange der Preis den Preisanker nicht überschreitet. Der andere Teil ist der Meinung, Firma Z muss auf dem Rezept verordnet sein, damit Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden können.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!