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Service-News

11. März 2024

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Legalisierung von Cannabis

Am 23.02.2024 wurde das Cannabis­gesetz, trotz vieler vor­herrschender Kontro­versen, im Bundes­tag beschlossen. Damit rückt das Inkraft­treten der Teil­legalisierung von Cannabis immer näher. Die letzte Hürde vor Inkraft­treten des Gesetzes ist die Beratung im Bundes­rat, vorge­sehen am 22.03.2024. Da das Gesetz nicht zu­stimmungs­pflichtig ist, kann sein Inkraft­treten grund­sätzlich nicht verhindert werden. Der Bundes­rat hat aber die Möglichkeit, durch Ein­schaltung des Ver­mittlungs­aus­schusses den geplanten Zeit­punkt des Inkraft­tretens zum 01.04.2024 zu verschieben und nochmal Änderungs­vorschläge zu machen. Einzelne Länder haben auch kund­getan, dass sie das Inkraft­treten verschieben wollen. Aber nicht nur in der Politik wird das Gesetz kontrovers diskutiert, auch Ärzte-, Apotheker- und Wissen­schaft haben ihre Bedenken zum Aus­druck gebracht.

Wie ist Ihre Meinung zur regulierten Freigabe von Cannabis?

Ich befürworte grundsätzlich die kontrollierte Freigabe von Cannabis.
Ich befürworte die kontrollierte Freigabe von Cannabis, halte jedoch die Altersgrenze von 18 Jahren für zu niedrig.
Meine Haltung zur Cannabis-Legalisierung ist eher skeptisch.
Ich bin grundsätzlich gegen eine Legalisierung von Cannabis.

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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 79

Bauchbeschwerden bei Säuglingen

Neue Empfehlungen zu Fencheltee

Die meisten Eltern kennen es – das Baby schreit und schreit und lässt sich nicht oder nur schwer beruhigen. Diese Schreiattacken treten bei Neu­ge­borenen häufig am späten Nach­mittag und in den Abend­stunden auf und halten nicht selten über mehrere Stunden an. Da das Baby während­dessen oft auch Blähungen und einen harten Bauch hat, werden dahinter meist Bauch­schmerzen ver­mutet. Eltern probieren alles Mögliche aus, um ihren Kindern zu helfen. Einige suchen auch in den Apotheken Rat und fragen, was gegen die Beschwerden helfen könnte.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 79 (PDF)

SERVICE

Neue Festbeträge zum 01.04.2024

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 1. April 2024 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort Wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.

Für verschiedene Wirk­stoffe werden in bestimmten Darreichungs­formen ab dem 1. April 2024 Fest­beträge in 43 Fest­betrags­gruppen ange­passt und in 20 Fest­betrags­gruppen aufgehoben.

DAP – DeutschesApothekenPortal


Folgende Wirkstoffe sind u. a. von einer Anpassung betroffen: Diclofenac, Duloxetin, Eplerenon, Ezetimib, Fentanyl, Acetylcystein, Ambroxol, Ibuprofen und viele mehr.

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.

Zum Festbetrags-Checkplus

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.

NEUE DAP ARBEITSHILFE

Das E-Rezept – Heilungsmöglichkeiten

Seit Anfang des Jahres müssen ver­schrei­bungs­pflichtige Arznei­mittel für GKV-Versicherte – bis auf ein paar Aus­nahmen – als E-Rezept verordnet werden. Dabei kommt es auch bei E-Rezepten zu fehler­haften Ver­ordnungen, die durch die Apotheke geheilt werden müssen. Die folgende Arbeits­hilfe zeigt auf, welche Heilungs­möglich­keiten die Apotheke hat.

Zur Arbeitshilfe
Zur zertifizierten Fortbildung Das Respiratorische Synzytial-Virus

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir bei Nicht­liefer­bar­keit die Dar­reichungs­form aus­tauschen?

Seit längerer Zeit sind Promethazin-Tropfen nicht lieferbar.

Dürfen wir Tropfen gegen Tabletten tauschen? Natürlich mit korrekter Dosis­an­passung für den Patienten und ohne die Gesamt­menge zu über­schreiten.

Ist es nötig, dazu Rück­sprache mit dem Arzt zu halten, oder brauchen wir sogar ein neues Rezept?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Welchen weiteren Vorteil haben Ibuprofen Pädia® Zäpfchen im Vergleich zu Paracetamol Zäpfchen?

Ibuprofen ist der meistverordnete Wirkstoff bei Kindern.1 Neben der schnelleren fiebersenkenden Wirkung sowie dem geringeren Toxizitätsrisiko bei Überdosierung hat Ibuprofen Vorteile im Vergleich zu Paracetamol.2,3

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zur Beratungskarte (PDF)

Quellen:
1 Techniker Krankenkasse: Kinder und Arzneimittel – Verordnungsreport 2022, Stand 02/2022
2 Hay, A. D. et al. „Paracetamol and ibuprofen for the treatment of fever in children: the PITCH randomised controlled trial“. Health technology assessment 13.27 (2009): 1–186
3 A. Procher-Spark: „Schmerzen und Fieber bei Kindern. Potenzial von Ibuprofen wird unterschätzt“. Dtsch Ärztebl 2001; 98(4): A-191

Bildquelle: © DAP

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