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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Legalisierung von Cannabis
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Am 23.02.2024 wurde das Cannabisgesetz, trotz vieler vorherrschender Kontroversen, im Bundestag beschlossen. Damit rückt das Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis immer näher. Die letzte Hürde vor Inkrafttreten des Gesetzes ist die Beratung im Bundesrat, vorgesehen am 22.03.2024. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, kann sein Inkrafttreten grundsätzlich nicht verhindert werden. Der Bundesrat hat aber die Möglichkeit, durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses den geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 01.04.2024 zu verschieben und nochmal Änderungsvorschläge zu machen. Einzelne Länder haben auch kundgetan, dass sie das Inkrafttreten verschieben wollen. Aber nicht nur in der Politik wird das Gesetz kontrovers diskutiert, auch Ärzte-, Apotheker- und Wissenschaft haben ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht.
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Wie ist Ihre Meinung zur regulierten Freigabe von Cannabis?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 79
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Bauchbeschwerden bei Säuglingen
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Neue Empfehlungen zu Fencheltee
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Die meisten Eltern kennen es – das Baby schreit und schreit und lässt sich nicht oder nur schwer beruhigen. Diese Schreiattacken treten bei Neugeborenen häufig am späten Nachmittag und in den Abendstunden auf und halten nicht selten über mehrere Stunden an. Da das Baby währenddessen oft auch Blähungen und einen harten Bauch hat, werden dahinter meist Bauchschmerzen vermutet. Eltern probieren alles Mögliche aus, um ihren Kindern zu helfen. Einige suchen auch in den Apotheken Rat und fragen, was gegen die Beschwerden helfen könnte.
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SERVICE
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Neue Festbeträge zum 01.04.2024
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Jetzt im Festbetrags-Checkplus
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Zum 1. April 2024 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort Wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.
Für verschiedene Wirkstoffe werden in bestimmten Darreichungsformen ab dem 1. April 2024 Festbeträge in 43 Festbetragsgruppen angepasst und in 20 Festbetragsgruppen aufgehoben.
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DAP – DeutschesApothekenPortal
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Folgende Wirkstoffe sind u. a. von einer Anpassung betroffen: Diclofenac, Duloxetin, Eplerenon, Ezetimib, Fentanyl, Acetylcystein, Ambroxol, Ibuprofen und viele mehr.
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Was ist der Festbetrags-Checkplus?
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Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
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Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!
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Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.
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* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.
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NEUE DAP ARBEITSHILFE
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Das E-Rezept – Heilungsmöglichkeiten
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Seit Anfang des Jahres müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel für GKV-Versicherte – bis auf ein paar Ausnahmen – als E-Rezept verordnet werden. Dabei kommt es auch bei E-Rezepten zu fehlerhaften Verordnungen, die durch die Apotheke geheilt werden müssen. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, welche Heilungsmöglichkeiten die Apotheke hat.
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir bei Nichtlieferbarkeit die Darreichungsform austauschen?
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Seit längerer Zeit sind Promethazin-Tropfen nicht lieferbar.
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Dürfen wir Tropfen gegen Tabletten tauschen? Natürlich mit korrekter Dosisanpassung für den Patienten und ohne die Gesamtmenge zu überschreiten.
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Ist es nötig, dazu Rücksprache mit dem Arzt zu halten, oder brauchen wir sogar ein neues Rezept?
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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APOFRAGE DES TAGES
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Welchen weiteren Vorteil haben Ibuprofen Pädia® Zäpfchen im Vergleich zu Paracetamol Zäpfchen?
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Ibuprofen ist der meistverordnete Wirkstoff bei Kindern.1 Neben der schnelleren fiebersenkenden Wirkung sowie dem geringeren Toxizitätsrisiko bei Überdosierung hat Ibuprofen Vorteile im Vergleich zu Paracetamol.2,3
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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Quellen:
1 Techniker Krankenkasse: Kinder und Arzneimittel – Verordnungsreport 2022, Stand 02/2022
2 Hay, A. D. et al. „Paracetamol and ibuprofen for the treatment of fever in children: the PITCH randomised controlled trial“. Health technology assessment 13.27 (2009): 1–186
3 A. Procher-Spark: „Schmerzen und Fieber bei Kindern. Potenzial von Ibuprofen wird unterschätzt“. Dtsch Ärztebl 2001; 98(4): A-191
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Bildquelle: © DAP
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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