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Das DeutscheApothekenPortal ist ein wichtiger Ansprechpartner für Apotheken bei Fragen rund um die Apothekenpraxis. Umgekehrt freuen wir uns auch immer, wenn wir von Apotheken Feedback erhalten – beispielsweise über unsere Umfragen.
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Bei der Belieferung von GKV-Rezepten müssen Apotheken auf viele Formalien achten, damit ihnen am Ende nicht eine Retax droht. Oft finden sich auf den ausgestellten Rezepten formale Fehler. Die Apotheken haben in vielen Fällen die Möglichkeit, diese Fehler vor der Abrechnung zu heilen. Welche Angaben alle durch die Apotheke geheilt werden dürfen, zeigt folgende Arbeitshilfe auf.
Haben Apotheken bei E-Rezept-Formalien eine Prüfpflicht?
Wir überlegen derzeit, was beim Einlesen eines E-Rezeptes von uns noch geprüft werden muss, z. B. die Angaben zum verordnenden Arzt (inkl. Telefonnummer, LANR …), Dosierung und so weiter. Gewisse Abweichungen in den Arztangaben werden ja anscheinend noch übergangsweise toleriert, aber wo steht, was überhaupt von uns geprüft werden muss?
Das Bundesministerium für Gesundheit gibt aktuell den Versorgungsmangel für Salbutamol-haltige Arzneimittel zur pulmonalen Anwendung im Bundesanzeiger bekannt.
Die Bekanntmachung ermöglicht den zuständigen Landesbehörden, die Versorgungsmöglichkeiten zu flexibilisieren.
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