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AKTUELLE RETAXFALLE
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E-Rezept: Was ist zu tun, wenn ein Arzneimittel keine Charge besitzt?
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Während nach und nach mehr E-Rezepte in Apotheken eingelöst werden, tauchen auch mehr und mehr Probleme auf, die noch gelöst werden sollten, bevor es dazu erste Retaxationen gibt. Ein derzeit häufig angesprochenes Problem ist die Angabe der Charge, die bei authentifizierungspflichtigen Arzneimitteln in den Abgabedatensatz eingepflegt werden muss.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Verbandmittel: auf die korrekte Verordnung achten
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Ist eine Verordnung über ein Verbandmittel nicht
eindeutig ausgestellt oder ein nicht verfügbarer Import verordnet, besteht Handlungsbedarf. Das Rezept sollte spezifiziert bzw. auf ein lieferbares Verbandmittel (z. B. ALLEVYN LIFE 10,3 x 10,3 cm 10 St. Smith + Nephew PZN 09634019) geändert werden.
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Bei der Abgabe unterstützt Sie die DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Verbandstoffen auf GKV-Rezept“!
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NEU: FerApplic® – Eisencarboxymaltose von Hexal
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FerApplic® auf einen Blick:
- Wirtschaftliche Alternative zum Erstanbieterprodukt1,2
- Gewohnt günstige Preise von Hexal
- Breite Rabattvertragsabdeckung zum 01.12.2023 für ca. 68 % der GKV-Versicherten3
- Herstellung in der EU
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© Hexal AG
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FerApplic® hat die gleiche Indikation, Wirkstoffzusammensetzung und Darreichungsform wie das Erstanbieterpräparat.1,4,5
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Attraktives Angebot zur Einführung!
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1 Generikum gem. § 24 b AMG zu Ferinject® (Erstanbieterprodukt); Ferinject® ist eine eingetragene Marke der Vifor Pharma Deutschland GmbH, München.
2 Lauer-Taxe, Stand: 15.11.2023
3 TED & ASP Monitor. Open-House-Verträge nach § 130 a Abs. 8 SGB V; ein Teil der Krankenkassen hat keine Rabattverträge ausgeschrieben.
4 Fachinformation FerApplic® 50 mg/ml, Stand: 05/2023
5 Fachinformation Ferinject® 50 mg Eisen/ml (Erstanbieterprodukt), Stand: 04/2023
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» Pflichttext (PDF)
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
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Thema: Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel
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Das BfArM hat die Dringlichkeitsliste der Kinderarzneimittel für den Winter 2023/2024 nun PZN-basiert veröffentlicht. Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels, das auf der „Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel“ aufgeführt ist, sollen die Apotheken das verordnete Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches, in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel auch in einer anderen Darreichungsform oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform ohne Arztrücksprache austauschen dürfen. Die Vergütung für die Herstellung und Abgabe richtet sich nach den Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung. Die Austauschregeln sollen sowohl für GKV-Versicherte als auch für Privatpatienten gelten.
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momius – stock.adobe.com
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Unsere Frage lautete daher:
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Fühlen Sie sich über die Dringlichkeitsliste und die damit verbundenen Austauschregeln gut informiert?
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
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Neurokinin-Rezeptorantagonist
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Fezolinetant – hormonfreie Therapieoption bei Wechseljahrsbeschwerden erhält EU-Zulassung
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Für die Therapie von vasomotorischen Beschwerden – etwa Hitzewallungen und nächtliche Schweißausbrüche – während der Menopause ist seit wenigen Tagen ein neuer Wirkstoff in der EU zugelassen. Das Besondere an Fezolinetant: Es handelt sich hierbei um einen nicht hormonellen Wirkstoff, der auch für Frauen geeignet ist, bei denen eine hormonelle Behandlung kontraindiziert ist.
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fizkes – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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