Der Umsatz mit Biosimilars im GKV-Markt liegt bei 3,1 Mrd. Euro (Preisbasis: AVP, Zeitraum: Jahr 2023). Während der letzten Jahre wurden bereits mehrere Milliarden durch Biosimilars für das GKV-System eingespart. Stetig wachsende Marktanteile haben die Krankenkassen und die Politik auf den Plan gerufen, weitere Kosten einzusparen. Ihr Instrument: Die Substitution bei Biosimilars, analog zu den Generika. Am 15. März 2024 ist die Biosimilarsubstitution unter bestimmten Voraussetzungen für Zubereitungen in Kraft getreten. Kathrin Pieloth und Frank Weißenfeldt von INSIGHT Health geben einen Überblick.
Die Empfehlung des Apothekenpersonals genießt bei Kundinnen und Kunden einen hohen Stellenwert. Wenn man aber ein Mittel noch nie testen konnte, kann es einem schwerfallen, eine Empfehlung auszusprechen. Aus diesem Grund möchte Ihnen die Firma Aristo Probemuster der Elektrolytmischung Saltadol® zur Verfügung stellen.
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Mit den DAP-Arbeitshilfen to go ist der „kleine Bruder“ des DAP-Arbeitsbuches erschienen. Damit gelangen die bekannten Arbeitshilfen des DAP noch näher an den HV.
Auf einen Blick:
24 ausgewählte DAP-Arbeitshilfen
Schritt-für-Schritt-Erklärungen in Fließdiagrammen
Für alte Hasen, Wiedereinsteiger und Apothekenneulinge
Dürfen auch Artikel der Substitutionsausschlussliste gestückelt werden?
Uns liegt ein E-Rezept über Ciclosporin Dura 50 mg 100 Weichkapseln PZN 06064521 vor. Diese sind nicht lieferbar. Wir könnten den Kunden aber mit 2 x 50 St. PZN 06064515 derselben Firma versorgen. Ist dies erlaubt? Ciclosporin steht ja auf der Substitutionsausschlussliste.
Wenn ja, muss der Kunde 2 x die Zuzahlung leisten oder nur 1 x, da ja die 100 St. nicht lieferbar sind?
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