Wie entstehen Trends und Hypes wie die um Ozempic® oder ELOTRANS®?
Ausgangspunkt eines Hypes ist oft das Statement einer prominenten Person – immer begleitet von Instagram, TikTok und Co. Aber auch das Boulevardblatt mit den vier großen Buchstaben und weitere Medien sind in der Regel mit von der Partie. Spätestens seit dem Viagra-Boom wird gefühlt jedes Jahr medial eine neue Sau durchs Dorf getrieben – das führt zu Enthusiasmus, aber auch zu Irritationen sowie zu Lieferengpässen im Apothekenmarkt. Was ist der Unterschied zwischen Trend und Hype? Wie ist der Verlauf? Welche Einflussfaktoren gibt es? Und welche Lessons Learned für die Apothekenpraxis lassen sich aus der medialen Präsenz und der Absatzentwicklung von Ozempic® und ELOTRANS® gewinnen? Frank Weißenfeldt, Senior Business Development Manager bei INSIGHT Health, gibt einen Überblick.
Ärzte dürfen nicht nur verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Kassenrezepten verordnen, sondern in manchen Fällen auch apothekenpflichtige Arzneimittel. Während apothekenpflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren meistens ohne Probleme erstattet werden, sind bei Erwachsenen einige Besonderheiten zu beachten. Die folgende Arbeitshilfe hilft Ihnen bei der korrekten Rezeptbelieferung von OTC-Arzneimitteln auf GKV-Rezept.
Mit den DAP-Arbeitshilfen to go ist nun der „kleine Bruder“ des DAP-Arbeitsbuches erschienen. Damit gelangen die bekannten Arbeitshilfen des DAP noch näher an den HV.
Auf einen Blick:
24 ausgewählte DAP-Arbeitshilfen
Schritt-für-Schritt-Erklärungen in Fließdiagrammen
Für alte Hasen, Wiedereinsteiger und Apothekenneulinge
Wir haben im Team eine Verständnisfrage zur Zuzahlung bei Nichtverfügbarkeit:
Im Gesetzestext (§ 61 SGB V) heißt es: „Erfolgt in der Apotheke auf Grund einer Nichtverfügbarkeit ein Austausch des verordneten Arzneimittels gegen mehrere Packungen mit geringerer Packungsgröße, ist die Zuzahlung nach Satz 1 nur einmalig auf der Grundlage der Packungsgröße zu leisten, die der verordneten Menge entspricht. Dies gilt entsprechend bei der Abgabe einer Teilmenge aus einer Packung.“
Bedeutet dies, dass, wenn ich zwei Packungen mit geringerer Wirkstoffkonzentration abgebe, der Patient die Zuzahlung der abgegebenen Packungen und nicht der Ursprungspackung zahlen muss?
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