Dronabinol wird in Apotheken aus unterschiedlichen Ausgangsprodukten verarbeitet. Eine Rezeptur im arzneimittelrechtlichen Sinne liegt nur vor, wenn die Apotheke, ausgehend von den Ausgangsstoffen, eigenverantwortlich herstellt und das Arzneimittel dadurch wesentlich prägt (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. September 2025, Az. 12 O 212/22).
Uns interessiert heute:
Welches Dronabinol verwenden Sie derzeit überwiegend für die Herstellung von Dronabinol-Zubereitungen in Ihrer Apotheke?
Seit ein paar Jahren dürfen in Apotheken bereits COVID-19- und Grippeimpfungen durchgeführt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, das Impfangebot in der Apotheke mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) auf weitere Impfstoffe auszuweiten.
Ab sofort steht Ihnen der Wirkstoff Nintedanib jetzt auch von 1 A Pharma und Hexal einmal in der Onkologie1 bzw. in der Pneumologie2 zur Verfügung:
Nintedanib – 1 A Pharma® beim nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC)1
Nintedanib Hexal® bei idiopathischer Lungenfibrose (IPF)2
Indikationsgleich zu den Erstanbietern Vargatef®1,3 und Ofev®2,4
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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Februar ihre Empfehlung für die Zusammensetzung der Influenzaimpfstoffe für die Saison 2026/2027 auf der Nordhalbkugel veröffentlicht. Grundlage sind Daten aus dem globalen Influenza-Überwachungssystem der WHO, in dem zirkulierende Viren weltweit analysiert werden. Da Influenzaviren sich kontinuierlich verändern, wird die Zusammensetzung der Impfstoffe jedes Jahr überprüft und bei Bedarf angepasst.
Darf ein Nachfolger mit größerer Packungsgröße abgegeben werden?
Wir haben ein E-Rezept erhalten. Verordnet wurde Ulunar Breezhaler 85 µg/43 µg N1 10 St. PZN 13587946. Diese sind außer Vertrieb und als Nachfolger ist Ultibro Breezhaler 85 µg/43 N2 30 St. PZN 04857708 gemeldet.
Eigentlich würden wir meinen, man bräuchte ein neues Rezept, da der verknüpfte Nachfolger eine größere Menge enthält als die verordnete Packung.
Wäre in diesem Fall eine Verordnungskorrektur im E-Rezept mit dem Schlüssel 10 (Abweichung bzgl. abzugebender Menge) und einem Vermerk im Datensatz möglich?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!