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Service-News

25. Februar 2026

Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir OTC-Arznei­mittel für Kinder auch ohne Kreuz beim Zuzahlungs­status zulasten der GKV abgeben?

Wir sind uns bei Abrechnung von OTC-Arznei­mitteln zulasten der GKV für Jugend­liche im Alter von 12–17 Jahren regel­mäßig unsicher, wenn die ver­ordnenden Ärzte kein Kreuz zum Zuzahlungs­status setzen.

Dass wir nicht in der Prüf­pflicht auf eine möglicher­weise vorliegende Entwicklungs­störung sind, ist uns klar. Aber hat dies einen Einfluss darauf, ob die OTC-Arznei­mittel von der Kranken­kasse über­nommen werden?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: vege – stock.adobe.com

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Quelecia® – Verhütung im Einklang mit dem weiblichen Zyklus1–6

Die neue Pille Quelecia® – so dynamisch wie ihre Verwenderinnen. Denn Dank mehr­phasiger Dosierung4 enthält Quelecia® nur die Mengen an Estradiolvalerat und Dienogest, die sich am natürlichen weiblichen Zyklus orientieren und not­wendig sind für eine hohe kontra­zeptive Sicher­heit mit einem besonders niedrigen Pearl-Index von 0,42.1

Das entspricht einer deutlich geringeren Versager­rate als bei Levonorgestrel oder anderen kombinierten oralen Kontra­zeptiva.7 Quelecia® ist aktuell in mehreren Open-House-Verträgen vertreten.

© Hormosan Pharma GmbH

Weitere Informationen

» Pflichttext und Quellen (PDF)

Beratungswissen Mutterkraut

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 91

Rezept­fälschungen in der Apotheke

Obacht bei Papier­rezepten

Mit dem E-Rezept sollte eigentlich ein gravie­rendes Problem einge­dämmt werden: das Auf­kommen von Rezept­fälschungen. Denn durch die hier etablierten Sicher­heits­mechanis­men sind Fälschungen bei E-Rezepten nur mit sehr großem Auf­wand umzu­setzen. Dennoch wurde im vergan­genen Jahr erneut mehrfach vor einer Welle von Papier­rezept-Fälschungen gewarnt.

Wie können Apotheken sich verhalten?

Thomas Reimer – stock.adobe.com

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 91 (PDF)
DAP APOTHEKENUMFRAGE Pharmazeutische Dienstleistungen: Inhalationstechnik

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Ichthraletten® – Rosazea ganz­heitlich behandeln

Rosazea ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die sich durch typische Symptome wie Rötungen, Papeln, Pusteln und erweiterte Blutgefäße im Gesicht sowie durch wiederkehrende Schübe äußert.

Viele Betroffene suchen in der Apotheke Rat: Welche Behandlung hilft wirklich, und wie lassen sich Rötungen und Entzündungen nach­haltig beruhigen?

Ichthraletten® nehmen hier eine besondere Stellung ein: Sie sind die einzigen rezept­freien Tabletten zur innerl­ichen Behand­lung der Rosazea in Deutsch­land. Ihr Wirk­stoff Natrium­bitumino­sulfonat wirkt ent­zündungs­hemmend und unter­stützt den Körper dabei, ent­zündliche Prozesse systemisch zu regulieren. So können typische Rosazea-Symptome wie Rötungen, Papeln und Pusteln gelindert werden – bis hin zur Symptom­freiheit.1

© Ichthyol-Gesellschaft

Viele Patientinnen und Patienten profitieren vom kombinierten Behandlungs­ansatz aus inner­licher und äußer­licher Therapie. Gerade bei einer komplexen Erkrankung wie Rosazea ist dies sinn­voll, da sowohl lokale Haut­reaktionen als auch systemische Ent­zündungs­mechanismen eine Rolle spielen.2

Als rezept­freies Arznei­mittel bietet Ichthraletten® der Apotheke eine wertvolle Option in der Beratung – insbesondere für Patientinnen und Patienten, die eine Ergänzung oder Alternative zu rein äußerlichen Maß­nahmen suchen.

» Pflichttext (PDF)

1 Koch, R. and Mays, G., 1996. Orale Behandlung der Rosazea mit Natrium­bitumino­sulfonat. derm Praktische Derma­tologie, 2: S. 519–525

2 S2k-Leitlinie „Rosazea“ (AWMF-Registernr. 013-065. 2022)

Zur DAP Arbeitshilfe Wichtige Abkürzungen für den pharmazeutischen Alltag

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» Pflichttexte (PDF)

ABDA startet Petition

„Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag jetzt umsetzen“

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat die bundesweite Petition „Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag jetzt umsetzen!“ ins Leben gerufen – mit dem Ziel, die Bundesregierung zum Handeln zu bewegen.

Täglich vertrauen rund 3 Millionen Menschen auf die Kompetenz und Verlässlichkeit der Apotheken vor Ort. Doch die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe ist, wie Sie wissen, dramatisch:

  • Das Apothekenhonorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel liegt seit 2013 unverändert bei 8,35 Euro.
  • Gleichzeitig sind die Betriebskosten um rund 65 % gestiegen.
  • Seit 2013 mussten nahezu 20 % der Apotheken schließen.
  • Das aktuelle Reformgesetz löst die strukturelle Unterfinanzierung nicht.

© ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Die Apothekerschaft fordert eine Anpassung des Honorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel sowie eine gesetzlich festgelegte, regelmäßige Dynamisierung – so, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

ABDA-Präsident Thomas Preis betont zum Start der Petition:

„Die Menschen in Deutschland haben das Recht auf eine kompetente und schnelle Arzneimittelversorgung durch eine Apotheke in der Nähe. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Apothekenhonorar unverzüglich zu erhöhen und für die Zukunft eine jährliche Anpassung festzulegen. Apotheken gibt es nicht zum Nulltarif!“

Die Petition ist Teil der Kampagne „Uns gibt’s nicht zum Nulltarif!“, mit der die ABDA bereits seit Jahresbeginn auf die wirtschaftliche Schieflage aufmerksam macht.

Sie als Apothekenteam können und sollten die Petition aktiv unterstützen:

  • Sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden gezielt an.
    Gerade Stammkundschaft zeigt oft großes Verständnis für die Situation der Apotheken.
  • Platzieren Sie Plakate und Handzettel im Sichtbereich.
    Am HV-Tisch oder im Schaufenster.
  • Nutzen Sie Social Media.
    Teilen Sie den Petitionslink auf Ihren Kanälen – mit einem persönlichen Statement aus Ihrer Apotheke.
  • Arbeiten Sie mit dem QR-Code.
    Der Weg zur Unterstützung ist bewusst niedrigschwellig: QR-Code scannen, Name und E-Mail-Adresse eintragen – fertig.
  • Erklären Sie den Hintergrund kurz und verständlich.
    Zum Beispiel: „Damit wir auch in Zukunft persönlich für Sie da sein können.“

Jede Unterschrift stärkt die Position der Vor-Ort-Apotheken – und macht deutlich, dass eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung keine Selbstverständlichkeit ist, sondern politisch gesichert werden muss.

© ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Zur Online-Petition der ABDA

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

In welchen Wirkstärken gibt es Eltrombopag STADA®?

Das Generikum Eltrombopag STADA® ist in unterschiedlichen Wirkstärken und Packungsgrößen erhältlich.

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
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Bildquelle: © DAP Networks GmbH

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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