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Service-News

3. November 2025

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Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Beratung bei der Abgabe von Otezla® (Apremilast)

Otezla® (Apremilast) ist ein oraler Phosphodiesterase-4-Hemmer, der unter anderem zur Behandlung der Plaque-Psoriasis (Schuppenflechte) und der Psoriasis-Arthritis eingesetzt wird. Besonders in den ersten Wochen der Therapie kann es bei einigen Patientinnen und Patienten zu Durchfällen oder gastrointestinalen Beschwerden kommen – meist vorübergehend, bis sich der Körper an die Behandlung angepasst hat.

Damit Apotheken ihre Kundinnen und Kunden bestmöglich auf dem Weg zu einer hohen Therapietreue begleiten können, stellt der Hersteller Amgen ein kostenloses Servicepaket zur Verfügung – als praktische Hilfe für Ihre Beratung, um Patientinnen und Patienten in der Anfangsphase der Otezla®-Therapie optimal unterstützen zu können.

Tipp: Machen Sie sich einen Vermerk bei Otezla® (Apremilast) in Ihre Software, damit bei Bedarf das Beratungspaket genutzt werden kann.

Würden Sie das beratungsunterstützende Servicepaket in Ihrer Apotheke vorrätig halten und bei Bedarf, z. B. bei Vorlage einer Verordnung über Otezla® (Apremilast), nutzen?

Ja, wir würden das Servicepaket nutzen, wenn eine Patientin oder ein Patient eine Verordnung über Otezla® (Apremilast) vorlegt.
Vielleicht – wenn wir daran denken.
Nein, derzeit sehen wir dafür keinen Bedarf.

» Zur Bestellung des Service-Pakets

Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com

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Ergänzung der Anlage 1 zum Rahmenvertrag

Weitere austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel gelistet

Wird ein Biologikum eindeutig unter seinem Namen verordnet, muss im Rahmen von Rabattverträgen ein Austausch auf ein rabattiertes Arzneimittel vorgenommen werden (lt. § 4 Rahmenvertrag). Dabei gelten aber nur die Präparate eines Wirkstoffs als gleich und austauschbar, die in Anlage 1 zum Rahmenvertrag gelistet sind.

Zum 1. November 2025 wurde diese Anlage 1 um die beiden bioidentischen Arzneimittel Ranvisio® und Epruvy® mit dem Wirkstoff Ranibizumab erweitert.

Der Biologika-Check des DeutschenApothekenPortals bietet gute Recherchemöglichkeiten zu Original-Biologika, Biosimilars und Bioidenticals. Außerdem werden Austauschmöglichkeiten in der Apotheke angezeigt. Die Suche kann dabei nach Wirkstoff oder Produktname erfolgen.

Eine DAP Arbeitshilfe zeigt anhand eines Fließschemas die richtige Vorgehensweise bei der Abgabe von Biologicals auf GKV-Rezept und unterstützt Sie damit bei der Rezeptbelieferung.

DAP Biologika-Check
DAP Arbeitshilfe

Salbutamol-Engpass: Ersatzkassen übernehmen Mehrkosten

Wegen des anhaltenden Lieferengpasses bei Salbutamol-haltigen Dosieraerosolen übernehmen seit dem 1. November 2025 alle Ersatzkassen bundesweit die Mehrkosten, sofern eine Versorgung mit einem Arzneimittel, dessen Apothekenverkaufspreis oberhalb des Festbetrags liegt, möglich ist. Dies ist eine von § 11 Abs. 3 Rahmenvertrag abweichende Regelung, denn nach diesem Paragrafen werden Mehrkosten nur bei nicht lieferfähigen Rabattartikeln übernommen. Die bundesweite Regelung der Ersatzkassen gilt für die Dauer des Engpasses. Apotheken können die Mehrkosten direkt über das Kassenrezept mit der jeweiligen Ersatzkasse abrechnen.

Sehen Sie sich zu diesem Thema auch das DAP Merkblatt zum Salbutamol-Engpass an:

Zum Merkblatt
Zu den DAPärchen

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 89

Updates zu Impfungen

COVID-19, Influenza und RSV im Fokus

Niedrige Temperaturen, schlechtes Wetter und mehr Menschen in geschlossenen Räumen haben zur Folge, dass in den Wintermonaten vermehrt virale Infekte wie Influenza, RSV oder COVID-19 auftreten. Die Infekte sind für Erwachsene in den meisten Fällen harmlos, aber vor allem vulnerable Gruppen wie Personen ab 60 Jahren oder mit bestimmten Grunderkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Hier ist der beste Schutz eine Impfung. Und trotzdem liegen die Impfquoten weiterhin weit unter den empfohlenen Werten.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 89 (PDF)
Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir auf ein BG-Rezept eine Jumbopackung abgeben?

Uns liegt eine Verordnung über eine Literflasche Octenisept Lösung (PZN 03853401) vor. Dabei handelt es sich um eine Jumbopackung. Dürfen wir die Größe zulasten der BG abgeben?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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