Seit August 2025 haben Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen eines evidenzbasierten Entwöhnungsprogramms.
Patientinnen und Patienten müssen sich also, damit Nikotinprodukte ärztlich verordnet werden können, für ein Tabakentwöhnungsprogramm anmelden. Das kann ein Kurs in Präsenz, online oder eine digitale Anwendung (App/Programm/DiGA) sein. Wichtig: Das Programm muss anerkannt und wissenschaftlich geprüft sein. Dauerhaft gelistete digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden im Rahmen ihrer Beratung zur Tabakentwöhnung empfehlen und Ärztinnen und Ärzte können diese verordnen.
Werden Sie Ihre Kundinnen und Kunden über diese Möglichkeit informieren?
Zum 15. November werden für verschiedene Mesalazin-Präparate (Wirkstärke 500 mg) Festbeträge wieder angewendet.
Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.
Was ist der Festbetrags-Checkplus?
Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.
* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.
AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Rezepturen sind unerlässlich, doch Apotheken stoßen an ihre Grenzen
Vor einiger Zeit haben wir unsere Leserinnen und Leser gefragt, wie sie zur Rezepturarbeit in der Apotheke stehen.
Anlass war die Zahl von rund 13 Millionen individuellen Rezepturen pro Jahr – eine enorme Leistung, die für viele Patientinnen und Patienten dringend gebraucht wird. Für Apotheken bedeuten Rezepturen hohen Aufwand, geringe Vergütung und Retaxrisiken.
Gerhard Seybert – stock.adobe.com
An unserer Umfrage nahmen 562 Personen teil. Das Ergebnis ist eindeutig:
43,1 %: „Mehr Rezepturen – wenn Aufwand und Vergütung endlich fair wären.“
37,4 %: „Gerne weniger Rezepturen – wirtschaftlich ist das kaum tragbar.“
10,1 %: „Am liebsten komplett auf Rezepturen verzichten.“
9,4 %: „Alles so lassen, wie es ist – die Rezeptur gehört zum Beruf.“
Unser Fazit: Die große Mehrheit sieht deutlichen Änderungsbedarf. Rezepturen sind für Patientinnen und Patienten oft essenziell – für Apotheken aber unter den aktuellen Bedingungen schwer tragbar. Das Votum zeigt klar: Ohne bessere Rahmenbedingungen wächst der Frust über die Rezepturarbeit weiter. Ein Signal, das auch die Politik nicht überhören sollte.
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wann ist Hydrocortison verschreibungspflichtig und wann nicht?
Uns ist bekannt, dass Hydrocortison-Präparate in bestimmten Wirkstärken/Packungsgrößen nicht verschreibungspflichtig sind. Dies wird ja auch in der EDV so angezeigt, bei Rezepturen sind wir aber teilweise bezüglich des Rezeptstatus unsicher.
Wo können wir nachschauen, für welche Stärken dies gilt?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!