Impfungen gegen Atemwegserreger schützen auch das Herz
Dass die Behandlung von bekannten Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes oder erhöhte Cholesterinwerte das kardiovaskuläre Risiko senkt, ist allgemein bekannt. Weniger bekannt ist hingegen der Umstand, dass auch Infektionen mit Atemwegserregern wie Influenza, SARS-CoV-2 oder RSV das Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse signifikant erhöhen. Entsprechend stellen Impfungen gegen diese Erreger eine wirksame präventive Maßnahme dar, um das kardiovaskuläre Risiko zu senken – dies gilt insbesondere für Hochrisiko-Patientinnen und ‑Patienten.
Patientinnen und Patienten, die über potenzielle Nebenwirkungen informiert sind, können besser einschätzen, welche Symptome normal und welche ein Grund zur Sorge sind. Dies kann ihnen helfen, bei auftretenden Problemen richtig zu reagieren und die Therapie gegebenenfalls fortzusetzen, anstatt sie eigenmächtig abzubrechen.
Eine negative Erwartungshaltung bezüglich einer Medikation und ihren Nebenwirkungen kann jedoch auch den Therapieerfolg negativ beeinflussen.
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Unsere Frage lautete daher:
In welchem Umfang kommunizieren Sie potenzielle Nebenwirkungen bei der Erstversorgung?
Sucrosomales Eisen: sanft zum Magen – stark im Effekt
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Rezept mit von Versichertenkarte abweichender GKV – können wir dieses beliefern?
Wir haben ein E-Rezept zulasten der Knappschaft erhalten. Beim Patienten fand aber wohl zum 1. August 2025 ein Krankenkassenwechsel statt, er ist nun bei der Techniker versichert. Wenn wir die TK-Karte in unser Terminal stecken, poppt die Verordnung zulasten der Knappschaft auf. Die Versichertennummer ist bei beiden Kostenträgern gleich.
Können wir dieses Rezept so bearbeiten? Dazu ist uns noch aufgefallen, dass der Hausarzt die Techniker-Daten nutzt, der Facharzt die der Knappschaft.
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