Neue alte Retaxfalle: Abgabefrist überschritten
Wird bei der Rezeptbelieferung die Abgabefrist ohne Angabe von Gründen überschritten, so ist in der Regel eine Retax die Folge. Seit der Einführung des E-Rezepts berichten uns immer wieder Apotheken von solchen Retaxationen, wobei sich an der rechtlichen Grundlage im Vergleich zur Abrechnung von Papierrezepten nichts geändert hat. Wo liegen die Fallen beim E-Rezept?
1 DAP Umfrage „Nutzen Sie in der Apotheke bereits eine künstliche Intelligenz (KI)?“, Laufzeit: 18.08.2025–24.08.2025, 1.029 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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*Stand September 2025. Weitere Gebrauchsinformationen werden kontinuierlich hinzugefügt.
AKTUELLES
E-Rezepte für die Bundespolizei noch nicht abrechenbar
Die Einführung des E-Rezeptes für die Bundespolizei verzögert sich. Ursprünglich war der Start für den 1. Oktober 2025 vorgesehen. Nach Meldung der gematik können die erforderlichen technischen Anpassungen jedoch erst bis Dezember 2025 umgesetzt werden.
Die reguläre Nutzung des E-Rezeptes ist daher voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 möglich. Für Apotheken gilt daher: Vor diesem Datum ausgestellte E-Rezepte entsprechen nicht den geltenden Regularien und können nicht über die Standardprozesse abgerechnet werden.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!