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Arzneimittel-News

9. September 2025

DAP News

AKTUELLES

Rovunaptabin verbessert Post-COVID-Symptomatik 

Der Aptamer Rovunaptabin (auch BC007), der an funktionell aktive Auto­anti­körper gegen G-Protein-gekoppelte Rezeptoren (GPCR-fAAbs) bindet, zeigte bislang gemischte Ergebnisse bei der Verbesserung der Post-COVID-Symptomatik. Nun konnte jedoch die Phase-IIa-Studie reCOVer mit klar definierten Einschluss­kriterien eine Neutrali­sierung von GPCR-fAAbs nach­weisen, die mit einer signifi­kanten Ver­bes­serung der Fatigue und Lebens­qualität einher­ging.

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Bildquelle: Seventyfour – stock.adobe.com

Frauengesundheit im Fokus

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: künstliche Intelligenz in der Apotheke

Die Digitalisierung schreitet voran – und mit ihr eröffnen sich auch für Apotheken neue Chancen.

Künstliche Intelligenz kann Apotheken unter anderem in der Patienten­kommunikation, der Automa­tisierung administrativer Aufgaben, der Verbes­serung der Arznei­mittel­therapie­sicher­heit, der Optimierung von Liefer­ketten, der betriebs­wirtschaftlichen Analyse oder im Qualitäts­management unter­stützen.

momius – stock.adobe.com

Unsere Frage lautete daher:

Nutzen Sie in der Apotheke bereits eine künstliche Intelligenz (KI) in einem der erwähnten Bereiche?

Lesen Sie hier die Ergebnisse
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Neues Generikum von ALIUD PHARMA: effektive Therapie­option bei Asthma und COPD

Die bewährte Kombination der Wirk­stoffe Beclometason und Formoterol, einge­setzt zur Behandlung von Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Lungen­erkrankung (COPD), ist jetzt auch als Generikum von ALIUD PHARMA erhältlich.

Mit dem Beclometason/Formoterol AL 100 μg/6 μg Dosier­inhalations­spray steht Apotheken ein kosten­günstiges Arznei­mittel zur Verfügung, das in zahl­reichen Open-House-Verträgen gelistet ist. Dadurch kann es als Rabatt­arznei­mittel an viele gesetz­lich Ver­sicherte abge­geben werden.

© ALIUD PHARMA GmbH

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SERVICE

Zum 15. September 2025 Wiederanwendung von Festbeträgen

Zum 15. September 2025 werden für Enalapril Basics in den Stärken 2,5 mg und 5 mg sowie für Salbulair N 100 µg wieder Festbeträge ange­wendet – die bis dahin geltende Fest­betrags­auf­hebung wird auf­ge­hoben.

Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.

© DAP Networks GmbH

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.

Zum Festbetrags-Checkplus

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.

Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Entlassrezept: Dürfen wir eine N1 abgeben, wenn eine N2 verordnet ist?

Wir beschäftigen uns derzeit mit folgender Fragestellung:

Wie gehen wir generell bei einem Entlassrezept zulasten der GKV vor, wenn N2 verordnet, jedoch nur N1 im Handel verfügbar ist?

Dürfen wir in diesem Fall das Rezept mit der N1-Packung beliefern, ohne ein neues Rezept einzuholen und ohne Rücksprache mit dem Arzt zu halten? Ist eine Dokumentation erforderlich?

Grundlage war folgende Verordnung: E-Rezept über Abasaglar 100 I.E./ml KwikPen 10 × 3 ml (N2) zulasten der AOK Hessen. Wir gaben stattdessen N1 (5 × 3 ml) ab, da dies die kleinste im Handel befindliche Packung ist – ist dieses Vorgehen korrekt?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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