Retaxationen sind immer ein Ärgernis, aber wenn der Apotheke ein Fehler unterlaufen ist, wird sie dies üblicherweise auch einsehen (und anschließend zur Vorbeugung die internen Prozesse schärfen). Wenn eine Apotheke jedoch gleich doppelt bestraft wird und am Ende über die eigentlichen Kosten des Arzneimittels hinaus gekürzt wird, ist die Verärgerung nachvollziehbar.
Ein solches Beispiel schilderte uns kürzlich eine betroffene Apotheke.
Der Rahmenvertrag, der für die Rezeptbelieferung in der Apotheke maßgeblich ist, enthält die Vorgaben für die Abgabe von Arzneimitteln. Daher können die Rahmenvertragsregelungen zu Rabattverträgen und Vorgaben für die Abgabe preisgünstiger Importe nicht auf die Verbandstoffversorgung übertragen werden.
In der Praxis ergeben sich daher viele Fragen, wenn in der Apotheke ein Rezept über ein Verbandmittel vorgelegt wird:
Muss nach preisgünstigen Alternativen gesucht werden?
Wie ist bei Lieferschwierigkeiten der verordneten Produkte vorzugehen?
Was ist bei herstellerneutralen Verordnungen zu beachten?
Diese und viele weitere Fragen sowie Handlungsempfehlungen zur korrekten Rezeptbelieferung stellt die Arbeitshilfe „FAQ: Verbandmittel“ vor. Zudem finden Sie praktische Tipps bezüglich des Preisvergleichs bei Verbandmitteln und des Einflusses individueller Großhandelskonditionen.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!