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Retax-News

12. Juni 2025

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Retaxfalle Botendienstgebühr?

Schon vor der Corona­pandemie war es in Apotheken an der Tages­ordnung, Arznei­mittel, die bei der Rezept­vorlage in der Apotheke zunächst bestellt werden mussten, per Boten­dienst zuzu­stellen.

Dass Apotheken den Kranken­kassen für diese Dienst­leistung eine Gebühr in Rechnung stellen dürfen, wurde zuerst im Zuge der Sonder­regelungen zur Kontakt­reduzierung im Zusammen­hang mit der Corona­pandemie verein­bart, aber nach­folgend durch Auf­nahme ins SGB V verstetigt.

Offenbar scheiden sich an der Umsetzung aber wie bei so vielen anderen Themen die Geister: Immer wieder wird die Boten­dienst­gebühr seitens der Kranken­kassen retaxiert. So berichtete uns kürzlich eine Apotheke, dass ihr für mehrere Rezepte die Boten­dienst­gebühr gekürzt wurde.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Dronabinol von Cantourage

Cantourage bietet zurzeit verschiedene Dronabinol-Produkte zu sehr attraktiven Preisen an. Neben der Lösung werden auch der Rezeptur­aus­gangs­stoff Dronabinol und Hilfs­mittel wie Dosier­pumpen im Sortiment geführt.

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Cantourage Group SE
Feurigstraße 54
10827 Berlin
Tel. (030) 4701 350-50
bestellung@cantourage.com

AKTUELLES

pDL-Award 2025

Mit pharma­zeutischen Dienst­leistungen gewinnen!

Sie bieten in Ihrer Apotheke bereits pharma­zeutische Dienst­leistungen an und haben gute Ideen zur Patienten­ansprache, Zusammen­arbeit mit der Ärzte­schaft oder Termin­organisation?

Ihre Ideen und Ihr Engagement rund um die pharma­zeutischen Dienst­leistungen möchten wir honorieren. Bewerben Sie sich deshalb jetzt für den pDL-Award 2025! Es werden fünf Awards für besondere Ideen oder besonderes Engage­ment verliehen. Die ADG wird außer­dem noch einen Sonder­preis zum Thema Inhalations­schulungen vergeben. Dabei geht es um die Frage „Wie haben Sie und Ihr Team sich auf die pDL Inhalation vorbereitet?“.

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Unterstützt wird der Award von ADG Apotheken-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Cipla Deutschland, 1 A Pharma GmbH, Vayamed GmbH und Viatris.

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Zum DAP Report Medizinische Cannabisblüten

AKTUELLES

Erstes sonstiges Produkt zur Wund­behandlung in Liste der verordnungs­fähigen Medizin­produkte aufge­nommen

Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am 5. Juni das Produkt UrgoStart Tül in die Anlage V (verordnungs­fähige Medizin­pro­dukte) der Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) aufge­nommen. Somit handelt es sich hier um das erste Produkt aus der Kategorie „Sonstige Produkte zur Wundbe­handlung“, das in die Anlage V aufge­nommen wurde. Dies bedeutet, dass das Produkt auch über das Ende der Übergangs­regelung für sonstige Produkte zur Wund­behandlung am 2. Dezember 2025 hinaus ver­ordnet werden kann.

UrgoStart Tül ist nach Anlage V der AM-RL erstattungs­fähig, wenn es zur Wund­be­handlung von diabetischen Fußulzera bei Erwachsenen einge­setzt wird und die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Ausschluss einer kritischen Ischämie
  • Wunde nicht infiziert
  • Ausbleiben eines Heilungs­fortschritts nach mindestens zwei­wöchiger Behandlung mit Verband­mitteln nach § 53 der AM-RL

Quelle:

G-BA: Erstes Produkt zur Wundbehandlung positiv bewertet: G-BA beschließt Aufnahme in Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte. Online abrufbar unter: https://www.g-ba.de/service/fachnews/196/

G-BA: Beschlusstext Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V: UrgoStart Tül. Online abrufbar unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/7245/

Zur Fortbildung Influenza-Impfung in der Apotheke

DAZ INFORMIERT

Ökotest prüft Sonnencremes

Gute Sonnencremes ohne Weichmacher

Es geht auch ohne Octocrylen und DnHexP in Sonnen­cremes, das zeigt Ökotest. Sonnen­cremes aus Apotheken bewertet Ökotest meist mit „gut“.

Yakobchuk Olena – stock.adobe.com


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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Welche Aussage zu den Rabattverträgen ist korrekt?

Beclometason/Formoterol Cipla ist eine wirtschaft­liche Alternative zu FOSTER®.
Es hat ein baugleiches und in der Anwendung identisches Device zum Originator.
In In-vitro-Äquivalenz­­studien wurde für alle Dosierungen eine mit dem Originator vergleichbare Wirk­sam­keit nachge­wiesen.

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages

» Pflichttext (PDF)

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!.

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