In der Beratung zur Calciumsubstitution stehen Apotheken regelmäßig vor der Entscheidung, welches Präparat patientenindividuell am besten geeignet ist – Calciumcarbonat oder Calciumcitrat. Obwohl beide Salze zur Deckung des Calciumbedarfs beitragen, unterscheiden sie sich erheblich in Bezug auf Bioverfügbarkeit, Verträglichkeit und Wechselwirkungen mit Begleitmedikation.
Ein klinisch besonders relevanter Punkt betrifft Patientinnen und Patienten, die Protonenpumpenhemmer wie Omeprazol oder Pantoprazol einnehmen. Da diese Arzneimittel die Magensäureproduktion deutlich reduzieren, kann Calciumcarbonat, das auf einen sauren pH-Wert angewiesen ist, nur unzureichend resorbiert werden. In solchen Fällen ist Calciumcitrat die effektivere Alternative, da es auch unabhängig vom Säuregehalt des Magens aufgenommen werden kann. Der Säuregehalt ist auch der Grund, warum Calciumcitrat unabhängig von der Nahrungsaufnahme und Calciumcarbonat besser zu einer Mahlzeit eingenommen werden sollte.
Auch bei Patientinnen und Patienten mit arterieller Hypertonie kann die Wahl des Calciumpräparats eine Rolle spielen. Einige Brausetabletten mit Calciumcarbonat enthalten natriumhaltige Zusatzstoffe, die bei salzsensitiven Hypertonikerinnen und Hypertonikern problematisch sein können. Calciumcitrat-Präparate enthalten in der Regel weniger Natrium und gelten daher als die sicherere Alternative.
Im Apothekenalltag zeigt sich immer wieder: Sobald das Thema Vaginalgesundheit angesprochen wird, wird die Stimme leiser, es wird sich vorsichtig umgeschaut und eine gewisse Zurückhaltung macht sich bemerkbar. Dabei ist die Intimgesundheit so wichtig: Ein gesundes Scheidenmilieu ist essenziell für das Wohlbefinden und dient als natürlicher Schutz vor Infektionen.
Bei Verbandmitteln gibt es große Unterschiede bei den Großhandelskonditionen. Ist beispielsweise „ALLEVYN LIFE 10,3 x 10,3 cm 10 St. Smith + Nephew PZN 09634019“ verordnet, so kann die Apotheke im Vergleich zu einem Import durchaus von einem Ertragsunterschied von mehr als 70 Euro pro Packung profitieren. Prüfen Sie daher bei Verbandmittelverordnungen Ihre individuellen Großhandelskonditionen.
Unterstützung zur korrekten Rezeptbelieferung bietet die DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Verbandmitteln auf GKV-Rezept“.
Sie bieten in Ihrer Apotheke bereits pharmazeutische Dienstleistungen an und haben gute Ideen zur Patientenansprache, Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft oder Terminorganisation?
Ihre Ideen und Ihr Engagement rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen möchten wir honorieren. Bewerben Sie sich deshalb jetzt für den pDL-Award 2025! Es werden fünf Awards für besondere Ideen oder besonderes Engagement verliehen. Die ADG wird außerdem noch einen Sonderpreis zum Thema Inhalationsschulungen vergeben. Dabei geht es um die Frage „Wie haben Sie und Ihr Team sich auf die pDL Inhalation vorbereitet?“.
Im Notdienst wurde ein Kassenrezept über ACC 600 mg Tabletten (N1) für einen erwachsenen Patienten vorgelegt. Das verordnete Präparat war in unserer Apotheke nicht vorrätig, jedoch bestellbar. Da der Patient das Arzneimittel dringend benötigte, wurde NAC 600 mg Brausetabletten (N1) abgegeben, das in identischer Wirkstoffmenge sofort verfügbar war.
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