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Service-News

14. April 2025

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Gesund­heits­kompetenz

Laut Definition versteht man unter dem Begriff Gesundheits­kompetenz das Wissen, die Motivation und die Fähigkeit von Menschen, relevante Gesundheits­informationen zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und im Alltag an­zu­wenden. Sie spielt bei der Gesund­erhaltung und Krankheits­bewältigung eine wichtige Rolle.¹ Eine aktuelle Studie der Technischen Universität München (TUM) zeigt nun, dass diese Gesundheits­kompetenz in Deutschland weiter gesunken ist, im Vergleich zu 2014 um mehr als 20 %. Demnach haben 75 % der Erwachsenen erhebliche Schwierig­keiten beim Umgang mit Gesundheits­informationen. Diese Defizite zeigen sich besonders bei Jüngeren. Bildung, Einkommen und Migrations­geschichte hatten dagegen keinen Einfluss auf die Gesundheits­kompetenz.²

Uns interessiert, wie Sie die Gesundheits­kompetenz Ihrer Patientinnen und Patienten ein­schätzen.

Wie beurteilen Sie die Gesundheits­kompetenz Ihrer Patientinnen und Patienten?

Überwiegend gut: Die meisten sind gut informiert und verstehen gesund­heitliche Zusammen­hänge.
Gemischt: Einige haben ausreichende Kenntnisse, während andere viel Unterstützung benötigen.
Überwiegend schlecht: Die meisten sind schlecht informiert und haben Schwierig­keiten, gesundheits­bezogene Informationen zu verstehen und an­zu­wenden.

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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:

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Zur Registrierung

1 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitskompetenz.html, zuletzt aufgerufen am 04.04.2025
2 Pressemitteilung der TUM vom 02.04.2025 (https://www.tum.de/aktuelles/alle-meldungen/pressemitteilungen/details/gesundheitskompetenz-in-deutschland-weiter-gesunken)

Bildquelle: momius – stock.adobe.com

DAP Beratungskarte Basencitrate Pascoe

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 86

Die Fahrkarten bitte!

Wo es 2025 mit dem E-Rezept hingeht

Der ursprüngliche Fahr­plan für das E‑Rezept in Deutschland hätte schon vor Jahren ab­geschlossen sein sollen. Gut Ding will aber Weile haben, sodass sich die flächen­deckende, sichere Nutz­barkeit des E‑Rezepts ver­zögerte. Nachdem einige Er­fahrungen mit den digitalen Ver­ordnungen gesammelt worden sind, soll es nun weiter­gehen: Bislang sollte das E‑Rezept für Arznei­mittel­ver­ordnungen nur für Muster‑16‑Rezepte, also die klassischen rosa Rezepte, genutzt werden. Was den Arzt­praxen und Apo­theken dieses Jahr bevor­steht, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 86 (PDF)

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Frischer Look zum 100-jährigen Jubiläum von Repha

Seit 65 Jahren ist MYRRHINIL-INTEST® mit den pflanz­lichen Wirk­stoffen Myrrhe, Kamille und Kaffee­kohle ein bewährtes Mittel gegen Magen-Darm-Störungen mit unspezifischem Durchfall.

Zum 100-jährigen Jubiläum der Repha GmbH Biologische Arznei­mittel erhält MYRRHINIL-INTEST® ein neues ansprechendes Verpackungs­design, das die wichtigsten Informationen durch optimierte Lesbar­keit und eine klare Struktur intuitiver an Apotheken­personal und Betroffene vermittelt.

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» Pflichttext (PDF)

Zur Abgabehilfe zu Fastjekt®

SERVICE

Zum 15.04.2025 erstmals Fest­betrags­an­hebung nach ALBVVG

Zum 15. April 2025 wird erst­mals die durch das ALBVVG in § 35 Abs. 5b definierte Möglich­keit umge­setzt, Fest­beträge von ver­sorgungs­kritischen Wirk­stoffen ein­malig um 50 % anzu­heben. Davon sind u. a. bestimmte Arznei­mittel mit den Wirk­stoffen Ciclosporin, Sulfa­metho­xazol/Trimethoprim oder Tamoxifen betroffen.

DAP – DeutschesApothekenPortal


Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

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* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss eine Pseudo­arzt­nummer auf einem E-Rezept ge­prüft werden?

Bei uns wurde ein E‑Rezept abge­rufen, auf dem eine Pseudo­arzt­nummer ange­geben ist.

Sind wir ver­pflichtet, die Angabe der Arzt­nummer zu über­prüfen, oder trifft uns dies­bezüg­lich keine Prüf­pflicht?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com

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