Thema: Rücknahme der Teillegalisierung von Cannabis
Erst im letzten Jahr hat die Ampel-Regierung eine Teillegalisierung von Cannabis eingeführt. Nun fordert die Bundesärztekammer in ihrem Positionspapier zur Bundestagswahl die künftige Regierung auf, die gesetzlichen Regelungen zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel vollständig zurückzunehmen.1 Auch CDU und CSU haben in ihre Wahlprogramme aufgenommen, das Cannabis-Gesetz wieder abschaffen zu wollen.2 Eine Rücknahme der Teillegalisierung würde vermutlich nicht nur Auswirkungen auf den Genussmarkt, sondern auch auf den Markt mit medizinischem Cannabis haben. Medizinisches Cannabis könnte dann wieder als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Heute möchten wir gerne von Ihnen wissen:
Sollte die Teillegalisierung von Cannabis rückgängig gemacht werden?
1 Bundesärztekammer Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 „Woran sich die neue Bundesregierung messen lassen muss“
2 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/156679/CSU-pocht-auf-Aus-fuer-Legalisierung-von-Cannabis » Hier aufrufen, zuletzt aufgerufen am 29.01.2025
AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 84
Teilmengenabgabe und Dringlichkeitsliste
Neue Dokumentation beim E-Rezept seit November
Bei Nichtverfügbarkeit haben Apotheken nach SGB V verschiedene erweiterte Abgabemöglichkeiten, sowohl bei Arzneimitteln der Dringlichkeitsliste als auch bei „normalen“ Arzneimitteln. Bei der Dokumentation dieser Punkte haben sich für E-Rezepte kürzlich Änderungen ergeben.
Die Arbeitshilfe unterstützt Apothekerinnen und Apotheker dabei, mögliche Mikronährstoffverluste durch bestimmte Medikamentengruppen zu erkennen. Die Übersicht zeigt auf, welche Mikronährstoffe bei Einnahme bestimmter Medikamente beeinträchtigt sein können, um präventive Maßnahmen zur Ergänzung zu empfehlen und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu fördern.
Wir stellen uns die Frage, ob bei einer Verordnung von Novalgin Filmtabletten zulasten der BG die Mehrkosten von der BG gezahlt werden oder von der Patientin oder dem Patienten.
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