Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2025
Weihnachten steht vor der Tür und ein verrücktes Jahr liegt so gut wie hinter uns. Daher möchten wir allen Apotheken von Herzen frohe Weihnachten wünschen. Genießen Sie das Besondere, das Besinnliche und das Berührende der Weihnachtszeit! Wir freuen uns auf ein glückliches Wiedersehen mit allen Apothekenteams im Neuen Jahr.
Hier können Sie die gesammelten Wünsche des DAP-Redaktionsteams nachlesen:
Neues Bulletin zur Arzneimittelsicherheit – vierte Ausgabe 2024 jetzt verfügbar
Die Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit stellt sowohl vor als auch nach der Zulassung einen zentralen Aspekt der Gesundheitsversorgung dar. Im Rahmen der Pharmakovigilanz publizieren das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) quartalsweise ein Bulletin, das über aktuelle Sicherheitsaspekte diverser Medikamente informiert. Jüngst ist die vierte und somit finale Ausgabe für das Jahr 2024 erschienen.
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Ab 2025 beginnt für gesetzlich Versicherte der Roll-out der elektronischen Patientenakte (ePA). Zunächst wird die ePA 4–6 Wochen lang in drei Modellregionen ausgerollt. Ab Anfang März 2025 ist sie dann für alle Versicherten deutschlandweit nutzbar. Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig – ist keine ePA gewünscht, kann jederzeit gegenüber der Krankenkasse widersprochen werden. Unser FAQ-Folder gibt darüber Aufschluss, wie die ePA genutzt werden kann, wer Zugriff hat und wie die Akte befüllt wird.
Übersichtsposter: Supportive Therapie in der Onkologie
Weitere Beilagen: Aktualisierter DAP Report – Cannabisextrakte im Fokus; Infokarte „AMGEVITA®: ausschließlich mit neuen PZNs bestellbar“; Beratungskarten: MYRRHINIL-INTEST®; Septolete® mit Zitronen-Holunder-Geschmack 3 mg/1 mg
Kann man 7 Packungen eines Arzneimittels ohne ärztlichen Zusatzvermerk abgeben?
Uns liegt ein Rezept über „7 x Xoliar 150 mg Injektionslösung i. e. Fertigspritze 3 x 1 St. Novartis PZN 18036820 >>Dj<<“ vor.
Können wir die verordnete Menge so beliefern oder muss von ärztlicher Seite diese Menge zusätzlich bestätigt werden, beispielsweise durch Setzen eines „!“? Ein Medikationsplan liegt vor und die verordnete Menge ist für uns plausibel.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!.