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AKTUELLES
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Levothyroxin: erhöhtes Risiko für Knochenschwund beachten
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Die Einnahme von L-Thyroxin, einem häufig verschriebenen Schilddrüsenhormon, wird mit einem erhöhten Risiko für Knochendichteverlust und Osteoporose in Verbindung gebracht. Vor allem ältere Patientinnen und Patienten können betroffen sein, auch wenn ihre Schilddrüsenwerte im Normalbereich liegen. Eine neue Studie der Johns Hopkins University unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung bei der Behandlung mit Levothyroxin.
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Bildquelle: Natalia – stock.adobe.com
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AKTUELLES
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Impf-Apotheken-Award 2025
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Engagement für Schutzimpfungen würdigen
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Haben Sie und Ihr Team in Ihrer Apotheke bereits großartige Arbeit im Bereich Schutzimpfungen geleistet? Oder haben Sie eine kreative Idee, wie Sie dieses wichtige Thema in den Fokus rücken können? Dann freuen wir uns, Ihre Geschichte zu hören! Unterstützt von Sanofi und Viatris, verleihen wir 2025 erstmals den Impf-Apotheken-Award und möchten Ihr Engagement auszeichnen.
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Bewerben Sie sich jetzt!
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© DAP Networks GmbH
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AKTUELLES
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Erstattung von Produkten zur Wundversorgung bis 2. März 2025 gesichert
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Gestern haben wir an dieser Stelle berichtet, dass sich die Vorgaben für die Verordnung und Erstattung von Produkten zur Wundversorgung für alle GKV-Versicherten zum Stichtag 2. Dezember 2024 geändert haben. Im Laufe des gestrigen Tages wurde jedoch bekannt, dass die Frist, innerhalb derer „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ ohne Nachweis ihres speziellen Nutzens von der GKV erstattet werden, nochmal bis zum 2. März 2025 verlängert wurde.
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Verbandstoffe werden gemäß § 52 der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (AM-RL des G-BA) in drei Gruppen eingeteilt. Die genaue Einteilung ist Anlage Va der AM-RL zu entnehmen:
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Gruppe 1: Verbandmittel, die ausschließlich Wunden bedecken oder Flüssigkeiten aufsaugen (oder beides), wie z. B. Binden, Kompressen und Tupfer
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Gruppe 2: Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften, z. B. Schaumverbände, Hydrokolloidverbände und Superabsorber
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Gruppe 3: Sonstige Produkte zur Wundbehandlung, z. B. halbfeste oder flüssige Zubereitungen in Form von Gelen, Cremes, Salben, Lösungen, Suspensionen etc.
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Produkte der ersten beiden Gruppen sind zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig und werden dementsprechend erstattet.
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Produkte der Gruppe 3, die die Wundheilung aktiv durch pharmakologische oder immunologische Eigenschaften beeinflussen (z. B. Hydrogele und antimikrobiell wirkende Produkte), werden nach Ablauf der Frist nur erstattet, wenn sie auf Antrag der Hersteller vom G-BA in die Anlage Va zur Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen wurden.
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Mit der erneuten Fristverlängerung wird den Herstellern mehr Zeit eingeräumt, den speziellen Nutzen ihrer Produkte zu belegen, sodass diese weiterhin erstattungsfähig bleiben. Da einige Hersteller pflichtgemäß ihre Verbandstoffe bereits als nicht mehr erstattungsfähig gemeldet haben, wird es in den kommenden Wochen zu einigen Fragen bezüglich der Erstattung kommen. DAP wird über das korrekte Vorgehen berichten.
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Auf dem DeutschenApothekenPortal finden Sie eine Arbeitshilfe zur Wundversorgung von GKV-Versicherten.
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Agakalin® (Atomoxetin) ab sofort wieder verfügbar
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Um Betroffene einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wieder mit Atomoxetin-Arzneimitteln versorgen zu können, steht Agakalin® von MEDICE nun wieder zur Verfügung.
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Die Filmtabletten sind in verschiedenen Wirkstärken erhältlich:
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- Ab sofort sind die Wirkstärken 25 mg, 40 mg und 100 mg verfügbar.
- Die Wirkstärke 60 mg ist ab Ende Januar 2025 verfügbar.
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© MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG
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» Pflichttext (PDF)
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Keine Unterschrift auf BtM-Rezept-Durchschlag – wie verhalten wir uns richtig?
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Wir haben eine Frage zu einem BtM-Rezept: In diesem Fall ist auf dem Durchschlag (Teil I zum Verbleib in der Apotheke) keine Unterschrift zu erkennen. Bei Teil II ist sie jedoch vorhanden.
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Muss diese ergänzt werden oder reicht es, wenn wir eine Kopie von Teil II beilegen?
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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APOFRAGE DES TAGES
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Wie muss der vaginale Verhütungsring myCIRQ® aufbewahrt werden?
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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» Fachinfo myCIRQ® (PDF)
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Bildquelle: © DAP Networks GmbH
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!.
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