Menge 1 bei E-Rezept verordnet mit Hinweis „2x“ – was ist zu tun?
Bei uns kam folgende Frage zu E-Rezepten auf: Darf die Menge bei E-Rezepten nach ärztlicher Rücksprache mit Dokumentation geändert werden? Hintergrund ist, dass wir mehrere Rezepte erhalten haben, bei denen „Menge 1“ im Datensatz übermittelt wurde. Allerdings stand im Feld „Arzthinweis für die Apotheke“ die Menge mit „2x“.
Spielt es hier auch eine Rolle, ob es sich um eine Wirkstoff-, Freitext- oder FAM- bzw. PZN-Verordnung handelt? Wie sollte man hier vorgehen?
In den meisten Fällen ist die Apotheke bei Arzneimittelrezepten verpflichtet, rabattierte bzw. preisgünstige Alternativen zu recherchieren und abzugeben. Das geben die rechtlichen Rahmenvorgaben so vor. Dass dies nicht in jedem Fall unkritisch ist, liegt auf der Hand. Für bestimmte Wirkstoffe gibt es daher ein allgemeines Austauschverbot. Sind Sie dazu auf dem aktuellen Stand?
Für eine fachkompetente Kundenberatung, sei es zu verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist es wichtig, dass das Apothekenteam über ein grundlegendes Fachwissen verfügt und dieses regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungen vertieft und erweitert.
Die Fortbildungen auf dem DeutschenApothekenPortal vermitteln Wissen zu ausgewählten Erkrankungen, den jeweiligen Therapieoptionen und der Abgabe und Beratung in der Apotheke.
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Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer mit bis zu drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen. Anhand einer alphabetischen Suche finden Sie die richtige Information für eine korrekte Rezeptbelieferung.
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