Retax: Werden impfende Apotheken für Formfehler bestraft?
Kürzlich war in der Fachpresse über erste Retaxationen von in Apotheken durchgeführten Schutzimpfungen zu lesen, offensichtlich handelt es sich dabei nicht um Einzelfälle: Auch beim DAP-Team ging eine Nachricht über eine solche Retax ein. Der Retaxgrund ist jeweils ein rein formaler: Es wird moniert, dass nicht der vollständige Name der impfenden Person auf dem zur Abrechnung herangezogenen Sonderbeleg angegeben ist.
Bei der Belieferung von Rezepten für den Sprechstundenbedarf (SSB) gelten andere Vorgaben als bei der Belieferung von Individualrezepten auf den Namen der versicherten Person.
Diese Arbeitshilfe zeigt auf, worauf Apotheken bei der Belieferung von SSB achten müssen.
Seit dem 28. Januar 2022 gelten in Deutschland die EU-Tierarzneimittel-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel) sowie das neu geschaffene Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Die neuen EU-weiten Vorgaben zielen unter anderem darauf ab, den europäischen Binnenmarkt für Tierarzneimittel zu harmonisieren und die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen einzudämmen. Auf dieser Arbeitshilfe finden Sie übersichtlich zusammengestellt, was unter Berücksichtigung des neuen Tierarzneimittelrechts bei der Belieferung von tierärztlichen Verordnungen durch Apotheken zu beachten ist.
Für eine fachkompetente Kundenberatung, sei es zu verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist es wichtig, dass das Apothekenteam über ein grundlegendes Fachwissen verfügt und dieses regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungen vertieft und erweitert.
Die Fortbildungen auf dem DeutschenApothekenPortal vermitteln Wissen zu ausgewählten Erkrankungen, den jeweiligen Therapieoptionen und der Abgabe und Beratung in der Apotheke.
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Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer mit bis zu drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Diese Metamizol-Wechselwirkungen sollten Apothekerinnen und Apotheker kennen
Das in Europa weit verbreitete Schmerzmittel Metamizol steht aufgrund seines Agranulozytose-Risikos immer wieder öffentlich in der Kritik. Aktuell wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis deshalb durch den europäischen Pharmakovigilanzausschuss (PRAC) überprüft. Doch neben der gefürchteten seltenen Nebenwirkung von Metamizol gilt es auch an klinisch relevante Wechselwirkungen zu denken.
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